§ 205 - Bebauungsplan "Gewerbepark West"; hier: Erneuter Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. Anlage, Zusammenfassung der Änderungen zum erneuten Auslegungsbeschluss

1. VERFAHRENSSTAND
Für den Bebauungsplan „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ wurde auf der Grundlage der Wertung der Anregungen und Bedenken zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am 16.12.2009 (§ 257) der Auslegungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. Im Zuge der weiteren Vorbereitung und der Erörterungen der Planinhalte entstand die Notwendigkeit den Bebauungsplan in Teilen zu verändern. Die Veränderung des Plans erfordert einen erneuten Auslegungsbeschluss.


2. GEGENSTAND DER ERNEUTEN AUSLEGUNG
2.1 Verkehrserschließung

Zur Berücksichtigung der Anregungen und Bedenken des Ortsteils Raibach wurde eine geänderte Führung der Nord-Süd-Achse (Planstraße 1) und Änderung der Anbindung an die bestehende Kreisstraße Raibach – Bibersfeld gefunden. Ziel der Änderung ist es, die Ortslage Raibach nicht direkt in Verlängerung der Nord-Süd-Achse (Planstraße 1) anzubinden, sondern eine versetzte Anbindung der bestehenden Kreisstraße (Raibacher Straße) zurückgesetzt, wobei die direkte Verlängerung Richtung Raibach entfällt. Die Anbindung an die bestehende Kreisstraße Raibach – Bibersfeld wird nach Osten versetzt und mit ausreichendem Abstand zur Kreuzung mit der B19, an die Planstraße 2 angebunden.
Durch die Veränderung der Führung des Verlaufs der Planstraße 1 ergibt sich die Notwendigkeit, die Erschließung in den angrenzenden gewerblichen Bauflächen zu verändern. Das Erschließungssystem wurde an die neue Trassenführung der Planstraße 1 angepasst.

2.2 Standort Feuerwache
Die vorgesehene Errichtung einer Feuerwache im Bereich Steinbeisweg/ Raibacher Straße erfordert die Ausweisung und Festsetzung im Bebauungsplan. Die Ausweisung der Fläche als Gemeinbedarf wird zur erneuten Auslegung aufgenommen. Bedingt durch den Flächenbedarf der Feuerwache ist die ursprüngliche Straßenführung im Bereich der Planstraße 1 zu verändern. Die angrenzenden Flächen werden entsprechend angepasst. In diesem Zusammenhang wird die Anbindung der Ortslage Heimbach an die Planstraße 1 verändert und an den geplanten Kreisverkehr in Verlängerung des Steinbeisweges angebunden.

2.3 Darstellung der Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen der Planstraße 3 (Verbindung B14 / Steinbeisweg) sowie die Gestaltung der Knotenpunkte von Planstraße 1 und Planstraße 2 wurden entsprechend der aktuellen abgestimmten Planung angepasst.

2.4 Parken innerhalb des Gewerbegebietes
Im Verlauf der Diskussion zeigt sich die Notwendigkeit innerhalb des Gewerbegebietes entlang des Straßenraumes öffentliche Stellplätze auch für Lkw anzubieten. Entlang der geplanten Erschließungsstraßen sind hierzu entsprechende Parktaschen ausgewiesen. Darüber hinaus sind in den Einfahrten in das Gebiet von der B14 aus, Aufstellflächen entlang der Straßen zur Ausgestaltung von Informationspunkten vorgesehen.

2.5 Anpassung Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist insbesondere an die geänderte Führung der Planstraße 1 angepasst worden.

Anlage 1: Lageplan Verkehrskonzept Variante 1

Anlage 2: Lageplan Verkehrskonzept Variante 2

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann erläutert die Grundzüge der Änderungen. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Änderungen bezüglich der verkehrsmäßigen Erschließung. Geringfügige Verschiebungen haben sich bei der Lage der Planstraße 3 ergeben. Die K 2576 im Bereich von Raibach wurde geringfügig nach Osten verschwenkt. Für die Feuerwache West wurde eine Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, sowie Lkw-Abstellplätze eingerichtet. Nach Beschluss des Gemeinderats erfolgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans.

Für Stadtrat Vogt sind einige Aspekte noch nicht ausreichend geklärt. Durch die neu entstehende Nord-Süd-Achse der K 2576 wird der Lärm für die Stadtheide-Bewohnerinnen und -Bewohner zu nehmen. Er fragt, ob die Errichtung einer Lärmschutzwand vorgesehen ist.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die mehrfachen Beratungen des Themas in den Sitzungen der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, des Bau- und Planungsausschusses und des Gemeinderats. Die gemeinsame Unterbringung von Feuerwache und Werkhof wurde dem Gemeinderat bereits vorgestellt, die neue Erschließung über die Planstraße 1 ist bereits in Ausführung und auch über die Straßenschwenkung in Raibach wurde bereits berichtet.

Stadtrat Vogt kritisiert die Anbindung der B 19 an die Westumgehung vorher wie nachher über das Gaildorfer Dreieck.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass bei diesem Tagesordnungspunkt über die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets diskutiert wird. Die verkehrsmäßige Erschließung oder gar ein Neubau der Bundesstraße ist hiervon nicht tangiert.

Stadträtin Herrmann bittet um Auskunft, ob auch die Bewohnerinnen und Bewohner in Heimbach mit der Errichtung eines Lärmschutzwalls rechnen können. Sie fragt außerdem, ob der Grunderwerb bereits getätigt wurde, ob die Fläche nördlich des Aschenhauswegs nicht eine Grünfläche ist und wer die verkehrstechnische Planung für dieses Gewerbegebiet ausgearbeitet hat.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass die Fläche nördlich des Aschenhauswegs nach wie vor Gewerbefläche ist, nach der momentanen Situation ist es jedoch Grünfläche. Der Grunderwerb des Gewerbeparks West ist noch nicht abgeschlossen. Es müssen mind. noch 60 % der Grundstücke von der Stadt gekauft werden. Dies ist jedoch nicht unüblich, da in vielen anderen Fällen auch bereits Planungen laufen, obwohl der Grunderwerb noch nicht abschließend geregelt ist.

Oberbürgermeister Pelgrim ist geneigt, auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Heimbachsiedlung Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann ergänzt, dass die verkehrstechnische Erschließung in Zusammenarbeit mit der GVFG-Förderstelle erarbeitet wurde.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Bebauungsplan Nr.0183-01 Gewerbepark Schwäbisch Hall-West
Der B-Plan Nr.0183-01 Gewerbepark Schwäbisch Hall West wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB erneut endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros IKOS im Maßstab M 1:2.000 vom 07.10.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0183-01 Gewerbepark Schwäbisch Hall-West
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Gewerbepark Schwäbisch Hall West werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil der Planungsgruppe IKOS vom 07.10.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr.0183-01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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