§ 2/2 - Bebauungsplan "Gewerbepark West"; hier: Erneuter Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zusammenfassung der Änderungen zum erneuten Auslegungsbeschluss

Geänderte Trassenführung der Planstraße 1 im südlichen Abschnitt. Verlauf nun parallel zur Freileitung. Entsprechende Änderung der Erschließungsstraßen im südöstlichen Bereich.
Wegfall Kreisverkehr Planstraßen 1 und 2. K2576 südlich der Planstraße entfällt.
Anbindung Raibach aus Richtung Gewerbepark nur noch über K2669.
Neuer Standort Feuerwache nördlich des Werkhofs als Fläche für den Gemeinbedarf.
Erweiterung des 2. Teilgeltungsbereichs und der Verkehrsfläche des Knotenpunktbereichs Planstraße 3 mit der B14.
Geänderte Trassenführung der Planstraße 1 im Bereich der geplanten Feuerwache, geringfügige Verschiebung des Kreisverkehrs nach Nordost.
Parktaschen für LKW und PKW in den Erschließungsstraßen vorgesehen, Haltebuchten an den Planstraßen 1, 2 und 3 an den Einfahrten zum Gewerbepark für das vorgesehene Informationssystem.
Direkte Anbindung Heimbachs mit der Raibacher Straße an den Kreisverkehr Planstraße 1 / Steinbeisweg.
Aufweitung der Verkehrsflächen im Bereich der Knotenpunkte der Planstraße 1 und 2.
Anpassung der Baugrenzen der Baugebiete um den Kreisverkehr Planstraße 1 / Steinbeisweg.
Geringfügige Anpassung der Geltungsbereichsgrenze der vorgenannten Änderungen.
Aktualisierung der Kartengrundlage.

1.VERFAHRENSSTAND
Für den Bebauungsplan „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“ wurde auf der Grundlage der Wertung der Anregungen und Bedenken zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am 16.12.2009 der Auslegungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. Im Zuge der weiteren Vorbereitung und der Erörterungen der Planinhalte entstand die Notwendigkeit den Bebauungsplan in Teilen zu verändern. Die Veränderung des Plans erfordert einen erneuten Auslegungsbeschluss.

2. GEGENSTAND DER ERNEUTEN AUSLEGUNG
2.1 Verkehrserschließung
Zur Berücksichtigung der Anregungen und Bedenken des Ortsteils Raibach wurde eine geänrderte Führung der Nord-Süd-Achse (Planstraße 1) und Änderung der Anbindung an die bestehende Kreisstraße Raibach – Bibersfeld gefunden. Ziel der Änderung ist es, die Ortslage Raibach nicht direkt in Verlängerung der Nor-Süd-Achse (Planstraße 1) anzubinden, sondern eine versetzte Anbindung der bestehenden Kreisstraße (Raibacher Straße) zurückgesetzt, wobei die direkte Verlängerung Richtung Raibach entfällt. Die Anbindung an die bestehende Kreisstraße Raibach – Bibersfeld wird nach Osten versetzt und mit ausreichendem Abstand zur Kreuzung mit der B19, an die Planstraße 2 angebunden.
Durch die Veränderung der Führung des Verlaufs der Planstraße 1 ergibt sich die Notwendigkeit, die Erschließung in den angrenzenden gewerblichen Bauflächen zu verändern. Das Erschließungssystem wurde an die neue Trassenführung der Planstraße 1 angepasst.

2.2 Standort Feuerwache
Die vorgesehene Errichtung einer Feuerwache im Bereich Steinbeisweg / Raibacher Straße erfordert die Ausweisung und Festsetzung im Bebauungsplan. Die Ausweisung der Fläche als Gemeinbedarf wird zur erneuten Auslegung aufgenommen. Bedingt durch den Flächenbedarf der Feuerwache ist die ursprüngliche Straßenführung im Bereich der Planstraße 1 zu verändern. Die angrenzenden Flächen werden entsprechend angepasst. In diesem Zusammenhang wird die Anbindung der Ortslage Heimbach an die Planstraße 1 verändert und an den geplanten Kreisverkehr in Verlängerung des Steinbeisweges angebunden.

2.3 Darstellung der Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen der Planstraße 3 (Verbindung B14 / Steinbeisweg) sowie die Gestaltung der Knotenpunkte von Planstraße 1 und Planstraße 2 wurden entsprechend der aktuellen abgestimmten Planung angepasst.

2.4 Parken innerhalb des Gewerbegebietes
Im Verlauf der Diskussion zeigt sich die Notwendigkeit innerhalb des Gewerbegebietes entlang des Straßenraumes öffentliche Stellplätze auch für LKW anzubieten. Entlang der geplanten Erschließungsstraßen sind hierzu entsprechende Parktaschen ausgewiesen. Darüber hinaus sind in den Einfahrten in das Gebiet von der B14 aus, Aufstellflächen entlang der Straßen zur Ausgestaltung von Informationspunkten vorgesehen.
2.5 Anpassung Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist insbesondere an die geänderte Führung der Planstraße 1 angepasst worden.

Anlage 1: Lageplan Verkehrskonzept Variante 1

Anlage 2: Lageplan Verkehrskonzept Variante 2

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr.0183-01 Gewerbepark Schwäbisch Hall West

Der B-Plan Nr.0183-01 Gewerbepark Schwäbisch Hall Westwird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB erneut endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros IKOS im Maßstab M1: 2000 vom 07.10.2010 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0183-01 Gewerbepark Schwäbisch Hall West

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Gewerbepark Schwäbisch Hall West werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil der Planungsgruppe IKOS vom 07.10.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.0183-01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt

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