§ 8 - Arbeitsvergabe für den Umbau des hospitalischen Gebäudes "Unterlimpurger Straße 7" zu Studentenwohnungen; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Oktober 2010, 10:00 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

In dem dreigeschossigen Gebäude befindet sich im Erdgeschoss eine große Halle sowie die Technikräume. Das 1. Obergeschoss ist seit einigen Jahren an eine Anwaltskanzlei vermietet. Das 2. Obergeschoss und das Dachgeschoss stehen seit längerem leer, da für die relativ großen Flächen bisher keine geeigneten Mieter gefunden werden konnten. Der Hospital zum Heiligen Geist hat im Haushaltsplan 2010 eine Planungsrate von 50 000 € für dieses Gebäude vorgesehen und im Finanzplan für 2011 wurden Mittel in Höhe von 1 Mio. € für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen eingeplant. Mittlerweile liegt eine genehmigte Planung der Abteilung Hochbau für die Einrichtung von Wohnungen für Studenten mit insgesamt 11 Zimmern und einem Appartement vor.(Pläne siehe Anlage) Die Pläne sind mit dem Denkmalamt abgestimmt und die Baugenehmigung liegt bereits vor. Mit der Baumaßnahme soll bereits im September begonnen werden, so dass diese Räume für Studentenwohnungen bereits zum Jahresende zur Verfügung stehen. Die Vorplanungen wurden in der FH-Beiratssitzung des Hospitals zum Heiligen Geist am 24.06.2010 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Nach der Kostenschätzung der Abteilung Hochbau belaufen sich die Umbaukosten ohne Möblierung auf ca. 265 000 €. In Abstimmung mit der Hospitalverwaltung soll nun auch eine Möblierung der Küchen und Zimmer in einfachem Standard vorgesehen werden. Hierfür werden weitere ca. 35 000 € veranschlagt.
Es wird vorgeschlagen, im Haushalt 2010 250 000 € überplanmäßig (§ 84,Abs.2, GemOBW) bereitzustellen; die Finanzierung erfolgt durch die liquiden Mittel im Jahr 2010. Die Finanzierung im folgenden Jahr (§ 84,Abs.2, GemOBW), ist dadurch gewährleistet, dass eine Veranschlagung dieser Auszahlung mit 250 000 € im Haushaltsjahr 2011 entfällt.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:

Für den Umbau des Gebäudes Unterlimpurger Straße 7 zu Studentenwohnungen werden im Hospitalhaushalt Mittel in Höhe von 250 000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Hochbauverwaltung wird beauftragt, die Umbaumaßnahmen nach den vorliegenden Plänen zu realisieren.
Anlage: Lageplan, Grundrisspläne 2.OG/DG

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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