§ 6/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Fassadensanierung Am Markt 4 + 5, 2. Bauabschnitt; hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Oktober 2010, 05:53 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2010 / 2011 im Herbst 2009 wurde die Massnahme „Fassadensanierung Gebäude Am Markt 4 + 5, 2. Bauabschnitt“ nicht berücksichtigt. Da die Baumaßnahme im Rahmen des Sanierungsgebiet „Nördliche Kernstadt“ nun vordringlich abgeschlossen werden soll, müssen für die weitere Fassadensanierung (Gebäudeseite Hafenmarkt und Nordseite zu Gebäude Am Markt 6 ) Finanzmittel in Höhe von 120.000.- € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Gegenfinanzierung dieser Ausgaben kann über einen Haushaltsausgaberest bei der HHSt. 6152-940000.0803 „Sanierung Nördliche Kernstadt: Gemeindeeigene Gebäude“ ( u.a. Classgebäude ) realisiert werden.

Beschluss:

Die Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 € für den 2. Bauabschnitt Fassadensanierung Am Markt 4 + 5 werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Meine Werkzeuge