§ 2/1 - Bebauungsplan "Mittelhöhe I - Nördliche Ergänzung" in Hessental Nr, 0318-01/05; hier: Erneuter Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Oktober 2010, 05:53 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im Bau und Planungsausschuss am 19.07.2010, § 154, wurde der Vorschlag der Verwaltung den bereits vor 5 Jahren begonnen Bebauungsplan, der vorsah eine nicht mehr benutzte Spielfläche im Bereich Hessental Mittelhöhe I für Wohnzwecke zu aktivieren, erneut auszulegen mehrheitlich positiv zugestimmt.

Die aus dem Kreis des BPA geäußerten Veränderungswünsche wurden in den Entwurf eingearbeitet. Geplant sind nun zwei Baufenster für zwei, zweigeschossige Doppelhäuser und insgesamt 6 öffentliche Stellplätze. Pro Doppelhaushälfte soll die Anzahl der Wohneinheiten auf 2 Wohnungen begrenzt werden. 

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan neu

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“
Der B-Plan Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Abtl. Stadtplanung vom 14.09.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil der Abtl. Stadtplanung, vom 14.09.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0318-01/05 „Mittelhöhe I – Nördliche Ergänzung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

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