§ 162 - Vorläufiger Jahresrechnung 2009 der Stadt (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 20. September 2010, 12:20 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Jahresrechnung 2009 der Stadt Schwäbisch Hall ist fertig gestellt. Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO festgestellt werden. Vor der Beschlussfassung über die endgültige Feststellung hat gemäß § 110 GemO noch die örtliche Prüfung durch den Fachbereich Revision zu erfolgen. Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Abschluss 2009 zu informieren, wird die Jahresrechnung 2009 vor Durchführung der örtlichen Prüfung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten wurden über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen vorgenommen. Diese wurden aus formellen EDV-technischen Gründen notwendig.

Anlage 1: Zusammenstellung Einzelpläne, Schuldenstand, Kassenkredite, Rücklagen

Anlage 2: Haushaltsreste 2009

Anlage 3: Kasseneinnahmereste 2009

Anlage 4: Feststellung u. Aufgliederung der Ergebnisse d. Haushaltsrechnung

Anlage 5: Rechenschaftsbericht

Anlage 6: Präsentation


Oberbürgermeister Pelgrim führt nochmals aus, dass es sich um einen vorläufigen Jahresabschluss vor Prüfung durch den Fachbereich Revision handelt. 2009 liegt ein ungewöhnliches wie auch erfreuliches Jahr vor. Nach Verabschiedung eines Nachtragshaushaltsplanes konnte man sich über ein Mehr von 20,7 Mio. € Gewerbesteuer-Einnahmen freuen. Dies hat jedoch auch mehr Gewerbesteuer-Umlage zur Folge (3,8 Mio. €) wie auch ein Mehr an Gewerbesteuer-Umlage im Jahr 2011.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert die Eckpunkte der Jahresrechnung 2009 anhand der bereits im VFA 12.07.10 (§ 184) gezeigten Präsentation.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt fragt, ob Rückstellungen für die erhöhte Gewerbesteuerumlage in zwei Jahren eingestellt wurden. Er stellt außerdem die Frage nach den Auswirkungen der Schuldenfreiheit des kameralen Haushalts.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass es Rückstellungen in einem kameralen Haushalt nicht gibt, jedoch war bei Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/2011 im September 2009 die äußerst positive Entwicklung der Gewerbesteuer-Einnahmen bereits bekannt und folglich wurden auch die erhöhte Gewerbesteuer-Umlage im Jahr 2011 bereits in den Haushalts eingestellt.
Zur zweiten Frage führt er aus, dass der Finanzausgleich abhängig ist von der Steuerkraftsumme. Die Vermögens- bzw. Verschuldungssituation einer Gemeinde spielt hierbei keine Rolle. Er widerspricht außerdem vehement, dass eine Entschuldung im kommunalen Haushalt nur aufgrund von Schuldenverlagerung auf die städtischen Töchter/ die städtischen Unternehmen erfolgt ist; die Entschuldung des städtischen Haushalts erfolgte aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen und Vermögensveräußerungen.

Stadtrat Kaiser zeigt sich zufrieden mit dem vorläufigen Jahresabschluss 2009. Viele Gemeinden beneiden die Stadt Schwäbisch Hall um dieses gute Ergebnis. Er kritisiert Stadtrat Dr. Graf von Westerholt für seine immer wiederkehrenden Hinweise, die Entschuldung des kommunalen Haushalts sei auf Kosten anderer städtischer Unternehmen und Eigenbetriebe erfolgt.

Stadtrat Preisendanz ist froh darüber, nicht einer Politik der weiteren Verschuldung gefolgt zu sein. Die Regelungen des Finanzausgleichs geben allerdings zu wenig Anreize gute Ergebnisse zu erzielen. Andere Gemeinden geben sich mit weniger zufrieden und verlassen sich auf die solidarischen Finanzausgleichszahlungen der anderen Gemeinden. Er weist nochmals darauf hin, dass die Personalausstattung im Kernbereich zurückgefahren wurde, wo hingegen sich Personalausgaben im Bildungsbereich (Kitas) nach oben bewegt haben. Er betrachtet die Politik der Stadt Schwäbisch Hall als eine gute Politik, wenngleich Unsicherheiten hinsichtlich der Finanzlage bleiben.

Stadträtin Herrmann weist darauf hin, dass die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer in Höhe von 20 Mio. € nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die erhöhten Gewerbesteuer-Umlagen im Jahr 2011 müssen in Reserve zurückbehalten werden.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber bestätigt nochmals, dass die erhöhten Umlagen im Doppelhaushalt 2010/2011 bereits Eingang gefunden haben (Anstieg der Umlagen auf 33,5 Mio. €).

Beschluss:

Die vorliegende Jahresrechnung 2009 der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung wird nach erfolgter örtlichen Prüfung nach § 95 GemO mit den folgenden Schlusssummen festgestellt:

A.
Einnahmen und Ausgaben von je:

Verwaltungshaushalt
97.709.419,21 €
Vermögenshaushalt
29.576.335,58 €
zusammen
127.285.754,79 €




Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
+ 56.605.755,84*)
alle Sachbuchteile insgesamt
+ 183.891.510,63 €*)
*)unter dem Vorbehalt noch weiterer Abschlussbuchungen der Stadtkasse im Verwahr- und Vorschusskontenbereich




B.
Als Rechnungsergebnis 2009 wird ein Überschuss mit
festgestellt. Dieser soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
6.900.999,22 €



C.
Der Stand der Rücklagen wird festgestellt mit:



I Allgemeine Rücklage
20.787.396,75 €
II Sonderrücklage Solpark – in I enthalten -
338.664,22 €



D.
Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf

(Ist) 0,00 €
bzw. (Soll) 0,00 €
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