§ 4 - Abschluss der Jahresrechnung 2009 der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Jahresrechnung 2009 der Stadt Schwäbisch Hall ist fertig gestellt.
Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO festgestellt werden. Vor der Beschlussfassung über die endgültige Feststellung hat gemäß § 110 GemO noch die örtliche Prüfung durch den Fachbereich Revision zu erfolgen.
Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Abschluss 2009 zu informieren, wird die Jahresrechnung 2009 vor Durchführung der örtlichen Prüfung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten wurden über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen vorgenommen. Diese wurden aus formellen EDV-technischen Gründen notwendig.

Anlage 1: Zusammenstellung Einzelpläne, Schuldenstand, Kassenkredite, Rücklagen

Anlage 2: Haushaltsreste 2009

Anlage 3: Kasseneinnahmereste 2009

Anlage 4: Feststellung u. Aufgliederung der Ergebnisse d. Haushaltsrechnung

Anlage 5: Rechenschaftsbericht

Beschluss:

Es wird beantragt, die Jahresrechnung 2009 der Stadt Schwäbisch Hall zur Kenntnis zu nehmen.

Die Jahresrechnung soll nach erfolgter örtlicher Prüfung nach § 95 GemO mit den folgenden Schlusssummen festgestellt werden:

A.
Einnahmen und Ausgaben von je:

Verwaltungshaushalt
97.709.419,21 €
Vermögenshaushalt
29.576.335,58 €
zusammen
127.285.754,79 €




Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
+ 56.605.755,84*)
alle Sachbuchteile insgesamt
+ 183.891.510,63 €*)
*)unter dem Vorbehalt noch weiterer Abschlussbuchungen der Stadtkasse im Verwahr- und Vorschusskontenbereich




B.
Als Rechnungsergebnis 2009 wird ein Überschuss mit
festgestellt. Dieser soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
6.900.999,22 €



C.
Der Stand der Rücklagen wird festgestellt mit:



I Allgemeine Rücklage
20.787.396,75 €
II Sonderrücklage Solpark – in I enthalten -
338.664,22 €



D.
Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf

(Ist) 0,00 €
bzw. (Soll) 0,00 €
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