§ 171/3 - Fragestunde: Kauf des Erbbaurechts vom Verein Sportfreunde Schwäbisch Hall e. V. - Antwort an Stadtrat Weber auf seine Anfrage im GR vom 30.06.2010; § 152/2 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Am 11.12.2009 wurde der notarielle Kaufvertrag über den Erwerb des Erbbaurechts von dem Verein Sportfreunde Schwäbisch Hall e. V. durch die Stadt Schwäbisch Hall abgeschlossen. Von dem Kaufpreis 81.000 € wurden 11.000 € als Mietvorauszahlung einbehalten, 70.000 € wurden ausbezahlt.

Das Erbbaurecht wurde nach Löschung aller Grundpfandrechte auf die Stadt übertragen. Nach Kenntnisstand der Verwaltung ist eine vollständige Entschuldung des Vereins erfolgt. Auf der Grundlage der einstimmigen positiven Beschlussfassung der Vereinsver-antwortlichen, dem TSG-Präsidium und dem Vorstand Sportfreunde, ging die Verwaltung von einer erfolgreichen Fusion aus.

Seit dem 01.01.2010 ist das Gebäude zum Jahresmietzins von 5.265 € an den Verein Sportfreunde Schwäbisch Hall e. V. vermietet. Die einbehaltene Mietvorauszahlung wird mit dem Mietzins verrechnet.

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