§ 171/2 - Fragestunde: Feuerwehrzufahrt Keckenhof - Antwort an Stadtrat Neidhardt auf seine Anfrage im GR vom 19.05.2010, § 112/3 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Zufahrt zum Keckenhof ist zusammen mit dem Steinernen Steg Schwerpunkt der innerstädtischen Verkehrsüberwachung. Im Steinernen Steg wurden im letzten halben Jahr 127 Verwar­nungen ausgesprochen und in der Fußgängerzone Keckenhof waren es 45.

Ergänzend dazu wurde das Zeichen für Fußgängerzone deutlicher platziert und an der Zufahrt des Keckenhofes der Hinweis „Feuerwehrzufahrt“ ange­bracht. Widerrechtlich vor und in der Zufahrt parkende Fahr­zeuge können mit dem Höchst­satz für Verwarnungen (35,00 €) belangt werden.

Dieser Bereich wird auch künftig verstärkt überwacht. Sollte keine Besserung eintreten, müssen behindernd parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden.

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