§ 140 - Aufstellung des Bebauungsplans "Kocherwiesen, 1. Änderung"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall planen auf dem Gelände der ehemaligen Gartenschauhalle ein zusätzliches Bürogebäude für die technische Verwaltung zu errichten. Die Entwürfe des beauftragten Architekturbüros Obinger wurden im März 2010 bereits im Gemeinderat vorgestellt. Die Bürogebäude sollen entlang der Steinbacher Straße gebaut werden. Der vorhandene Anbau der Gartenschauhalle sowie das freistehende Einzelgebäude daneben werden dafür abgerissen.

Planungsrechtlich ist das Gelände derzeit als Sondergebiet Marktgebäude im Bebauungsplan „Steinbach 1964 – Kocherwiesen“ Nr. 0211-02 ausgewiesen. Um die neue Nutzung zu ermöglichen ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Die Planänderung bezieht sich lediglich auf eine Teilfläche des bisherigen Bebauungsplan, nämlich die jetzt schon überbauten Flächen sowie die direkt daran angrenzenden Umgriffsflächen. Der restliche Bebauungsplan bleibt weiterhin bestehen.

Das im rechtsgültigen Bebauungsplan vorhandene Baufenster wird im wesentlichen nur verschoben. Das neue Baufenster ist lediglich um ca. 70 qm größer.

Im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes soll als Art der Nutzung Sonstiges Sondergebiet (SO) festgeschrieben werden, welches der betrieblichen Nutzung durch die Stadtwerke vorbehalten ist. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan 7. Fortschreibung ist die Fläche bereits als SO dargestellt.

Für die neuen Bürogebäude wird eine maximale Gebäudehöhe von 13,0 m festgesetzt. Für die bestehen bleibende ehemalige Gartenschauhalle wird eine Gebäudehöhe von max. 9,0 m festgesetzt.

Die Firsthöhe des Gebäudes welches abgerissen wird hat eine Höhe von ca. 11,5 m.

Die Erschließung erfolgt über die bestehende Zufahrtsstraße von der nördlichen Gartenschauhallenseite. Hier entstehen innerhalb des Baufensters 5 zusätzliche Besucherparkplätze.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan


Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die beachtliche Entwicklung der Stadtwerke. Es werden Ergänzungsflächen zum Hauptgebäude benötigt. Auch im Haushaltsplan ist die Veräußerung des Marktschaugeländes Inhalt. Im Nachgang erfolgte ein Einzelbeschluss, welcher auch vollzogen wurde. Mit dem Bebauungsplan wird lediglich die bauliche Veränderung „SO Markt“ zu „SO Dienstleistung“ beschlossen. Der dynamische Wachstumsprozess der Stadtwerke sollte unbedingt unterstützt werden.

Stadtrat Dr. Pfisterer versichert sich nochmals, dass die Umsetzung heute nicht Gegenstand der Verhandlung ist.

Stadträtin Herrmann kritisiert die Vorgehensweise: Zuerst hätte im Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss gefasst werden müssen, die Gartenschauhalle aufzugeben. Man hätte sich diesbezüglich auch überlegen müssen, was der Weggang von kleineren Messen und Veranstaltungen für die Attraktivität der Stadt bedeutet. Dann hätte man beraten sollen, ob das alte Gasti-Gebäude abgerissen werden soll und danach - je nach Ergebnis - hätte der Wettbewerb der Stadtwerke stattfinden können. Die jetzige Situation sieht folgendermaßen aus: Man hat die Gartenschauhalle an die Stadtwerke vermietet, diese haben Investitionen in Höhe von 1 Mio. € getätigt, es wurde ein Wettbewerb ausgelobt - ohne Hinweis auf einen evtl. Erhalt des Gebäudes. Sie kritisiert außerdem den Abriss des alten Gasti-Gebäudes, welches stadtbildprägend ist. Man hat in der Vergangenheit oftmals gezeigt, dass eine gute Verbindung zwischen alten und neuen Gebäuden möglich ist.

Stadträtin Herrmann präferiert als künftigen Standort der Stadtwerke die Gebäude in der Unterlimpurger Straße. Wenn diese nicht mehr ausreichen, muss man sich Gedanken über einen zweiten Standort machen.

Oberbürgermeister Pelgrim merkt hierzu an, dass die Diskussion zur Veräußerung des Gebäudes bereits bei Einbringung und Verabschiedung des Haushalts stattgefunden hat wie auch bei der Beschlussfassung des Verkaufs des Objekts. Man hätte sich außerdem bereits zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich mit dem Thema „Märkte und Messen“ befassen müssen. Er verweist auf die relativ geringe Zahl der Veranstaltungen dort. Eine geeignete Gebäude-Infrastruktur ist nicht vorhanden. Kleinstmessen (Wheelies), Hochzeiten oder Partys haben zu immensen Konflikten mit der Nachbarschaft geführt. Außerdem war bei den wenigen Veranstaltungen ein jährlicher Abmangel von 200.000 € zu verzeichnen.

Stadtrat Schorpp sieht den berechtigten Wunsch der Stadtwerke auf Erweiterung, jedoch nicht an dieser sensiblen Stelle (Kocheraue, Combug, jüdischer Friedhof). Er wird außerdem einem Abriss des alten Gasti-Gebäudes nicht zustimmen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass der heutige Bebauungsplan lediglich die rechtliche Änderung des Sondergebiets Markt in Sondergebiet Dienstleistung bedeutet. Über den Abriss des Gasti-Gebäudes wird im Rahmen des städtebaulichen Einvernehmens diskutiert.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet, dass es aufgrund der Größe, Ausrichtung und Substanz nicht möglich gewesen ist, die Gartenschauhalle wirtschaftlich zu betreiben. Die „Halei“ plante unabhängig davon die Abwanderung nach Ilshofen aufgrund der besseren Bedingungen dort. Es ist ihr Bestreben, die anderen Messen (Öko-Messe) in Schwäbisch Hall zu halten. Entsprechende Gespräche und Angebote an den Veranstalter sind bereits erfolgt. Weiter ist geplant, die Märkte wieder verstärkt in die Innenstadt (Marktplatz, Kocherplatz) zu holen.

Stadtrat Neidhardt führt nochmals die geringe Zahl der Veranstaltungen dort an. Einen Verlust kann sich die Stadt nicht mehr leisten. Außerdem handelt es sich nicht - im Gegensatz zu Ripperg und Sudhaus - um ein Industriedenkmal.

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0211-02/01 „Kocherwiesen - 1. Änderung“ in Schwäbisch Hall - Steinbach
Der B-Plan Nr. 0211-02/01 „Kocherwiesen - 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 09.06.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0211-02/01 „Kocherwiesen - 1. Änderung“ in Schwäbisch Hall - Steinbach
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 09.06.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Kocherwiesen – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(23 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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