2141576/meetingminutes/2182159/paragraph

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Zu dem Vorhaben gingen eine Vielzahl von Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und seitens der Bürgerschaft ein. Die Stellungnahmen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind im nachfolgenden aufgeführt.
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Zu dem Vorhaben gingen eine Vielzahl von Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und seitens der Bürgerschaft ein. Die Stellungnahmen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind in der Anlage aufgeführt.
  
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt sieben Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.
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Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt sieben Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.<br>Von Seiten der Bürgerschaft gingen insgesamt 55 Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.
  
Von Seiten der Bürgerschaft gingen insgesamt 55 Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.
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Zur erneuten öffentlichen Offenlage gingen aus der Bürgerschaft keine weiteren Stellungnahmen ein. Drei von Seiten der Träger öffentlicher Belange, die sich inhaltlich jedoch nicht von den vorhergehenden unterschieden. <br>
 
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Zur erneuten öffentlichen Offenlage gingen aus der Bürgerschaft keine weiteren Stellungnahmen ein. Drei von Seiten der Träger öffentlicher Belange, die sich inhaltlich jedoch nicht von den vorhergehenden unterschieden.
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Die Stellungnahmen, die Abwägungsvorschläge, eine Kopie des Bebauungsplanes sowie die Liste der eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerschaft sind als Anlage beigefügt.<br>
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> führt aus, dass man mit diesem Projekt auf der Zielgeraden angelangt ist. Alle Grundstücke des ersten Bauabschnitts befinden sich in städtischem Eigentum. Bezüglich der Dimension hat dieser Bebauungsplan in der Landesentwicklungsplanung Aufnahme gefunden. Der Regionalplan wurde diesbezüglich fortgeschrieben. Dieses Gebiet stellt eine ideale Entwicklungsmöglichkeit der Stadt dar Er ist zukunftsorientiert bezüglich der Nahwärmeversorgung (erneuerbare Energien) und der ÖPNV-Anbindung. Es werden 274 Baufelder erschlossen, dies wird in etwa dem Bedarf der nächsten fünf bis sechs/acht Jahre entsprechen. Er weist darauf hin, dass im Westen der Stadt nur noch Restplätze in Gailenkirchen wie auch im Teurershof vorhanden sind. Die Hochhaus-Planung wurde herausgenommen. Es ist beabsichtigt, nicht nur Ein- und Zweifamilien- bzw. Doppelhäuser zu bauen, sondern auch den Geschoss-Wohnungsbau zu berücksichtigen. Drei Dachformen (Pult-, Sattel- und Flachdächer) sind vorgesehen.
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<u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> signalisiert Zustimmung seiner Fraktion. Die ursprünglichen Bedenken (Hochhaus, klimatische Veränderungen in der Kernstadt) wurden ausgeräumt. Offen ist lediglich die Erschließungsreihenfolge. Man hofft jedoch - wie die Verwaltung - auf rege Nachfrage.|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschriften zu den jeweiligen Stellung­nahmen wird zugestimmt
  
<u>A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr 0195-01 „An der Breiteich“:</u><br>Der Bebauungsplan Nr. 0195-01 „An der Breiteich“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros Wick &amp; Partner im Maßstab 1:1000 vom 21.10.2009/21.04.2010 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil
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<u>A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr 0195-01 „An der Breiteich“:</u><br>Der Bebauungsplan Nr. 0195-01 „An der Breiteich“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros Wick &amp; Partner im Maßstab 1:1000 vom 21.10.2009/21.04.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil
  
 
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt
 
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<u>B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 1095-01 „An der Breiteich“:</u><br>Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 1095-01 „An der Breiteich“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros Wick &amp; Partner vom 21.10.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0195-01 „An der Breiteich“.
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Version vom 20. Juli 2010, 11:30 Uhr

Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0195-01 „An der Breiteich“ wurde in der Zeit vom 16.02. bis 16.03.2010 und ein weiteres Mal vom 18.03. bis zum 19.04.2010 öffentlich ausgelegt. Eine weitere öffentliche Auslegung fand gemäß der Beschlusslage des Gemeinderats in der Zeit vom 12.05. bis 31.05.2010 statt. In den jeweils genannten Zeiträumen wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Gleichzeitig hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, den Bebaungsplanentwurf einzusehen.

Zu dem Vorhaben gingen eine Vielzahl von Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und seitens der Bürgerschaft ein. Die Stellungnahmen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind in der Anlage aufgeführt.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt sieben Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.
Von Seiten der Bürgerschaft gingen insgesamt 55 Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.

Zur erneuten öffentlichen Offenlage gingen aus der Bürgerschaft keine weiteren Stellungnahmen ein. Drei von Seiten der Träger öffentlicher Belange, die sich inhaltlich jedoch nicht von den vorhergehenden unterschieden.

Anlage 1: Zuordnung der eingegangenen privaten Stellungnahmen nach Offenlage zum Abwägungstext

Anlage 2: Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge

Anlage 3: Lageplan


Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass man mit diesem Projekt auf der Zielgeraden angelangt ist. Alle Grundstücke des ersten Bauabschnitts befinden sich in städtischem Eigentum. Bezüglich der Dimension hat dieser Bebauungsplan in der Landesentwicklungsplanung Aufnahme gefunden. Der Regionalplan wurde diesbezüglich fortgeschrieben. Dieses Gebiet stellt eine ideale Entwicklungsmöglichkeit der Stadt dar Er ist zukunftsorientiert bezüglich der Nahwärmeversorgung (erneuerbare Energien) und der ÖPNV-Anbindung. Es werden 274 Baufelder erschlossen, dies wird in etwa dem Bedarf der nächsten fünf bis sechs/acht Jahre entsprechen. Er weist darauf hin, dass im Westen der Stadt nur noch Restplätze in Gailenkirchen wie auch im Teurershof vorhanden sind. Die Hochhaus-Planung wurde herausgenommen. Es ist beabsichtigt, nicht nur Ein- und Zweifamilien- bzw. Doppelhäuser zu bauen, sondern auch den Geschoss-Wohnungsbau zu berücksichtigen. Drei Dachformen (Pult-, Sattel- und Flachdächer) sind vorgesehen.

Stadtrat Dr. Pfisterer signalisiert Zustimmung seiner Fraktion. Die ursprünglichen Bedenken (Hochhaus, klimatische Veränderungen in der Kernstadt) wurden ausgeräumt. Offen ist lediglich die Erschließungsreihenfolge. Man hofft jedoch - wie die Verwaltung - auf rege Nachfrage.

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschriften zu den jeweiligen Stellung­nahmen wird zugestimmt

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr 0195-01 „An der Breiteich“:
Der Bebauungsplan Nr. 0195-01 „An der Breiteich“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros Wick & Partner im Maßstab 1:1000 vom 21.10.2009/21.04.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt


B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 1095-01 „An der Breiteich“:
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 1095-01 „An der Breiteich“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros Wick & Partner vom 21.10.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0195-01 „An der Breiteich“.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(28 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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