§ 135 - Waldjugendzeltplatz Baierbacher Hof; hier: Anpassung der Übernachtungsgebühren (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. Januar 2011, 14:51 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Übernachtungsgebühren auf dem Waldjugendzeltplatz Baierbacher Hof betragen seit 2004 unabhängig von der Gruppengröße und der Belegungsdauer 2,50 €/Nacht.
Eine Preisinformation bei vergleichbaren Waldjugendzeltplätzen ergab Gebühren von 2,00 € bis 3,50 €/Nacht, teilweise zuzüglich Nebenkosten, Mindestbeträgen etc..
Für eine Anpassung der Übernachtungsgebühren besteht somit Spielraum.
(Eine gute und relativ aktuelle Übersicht über Waldjugendzeltplätze und deren Preise besteht unter forstbw.de/landesbetrieb-forstbw/erlebenlernen/abenteuer/waldjugendzeltplaetze).

Das Ziel einer Überarbeitung der Preisstruktur sollte primär eine Lenkungsfunktion sein, hin zu mehr Großgruppen und einer konstanteren Fixbelegung. Kurzbelegungen und Kleingruppen, vor allem nur über eine Nacht, machen dagegen deutlich mehr Arbeit und sorgen häufig auch für mehr Unruhe. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre weisen Vorteile von Großgruppen aus. Diese sind in der Regel gut organisiert, haben längere Belegungszeiten und buchen den Platz frühzeitig. Der Aufwand für die Zeltplatzbetreuung und die Abrechnung ist dadurch gering, die Belegung besser planbar.

Die Einnahmen des Waldjugendzeltplatzes Baierbacher Hof (2009: ca. 16.000 €) decken derzeit die laufenden Kosten für Zeltplatzbetreuerin, Strom, Wasser, Abfallentsorgung (2009: ca. 13.950 €). Die Gebäudeunterhaltung und -abschreibung, Einrichtung und Instandhaltung der Zeltplätze incl. Grillstellen und der Aufwand des Revierleiters fallen zusätzlich an.

Eine Umsetzung der Gebührenanpassung zum 01.01.2011 wird wie folgt vorgeschlagen, wobei bereits bestehende Anmeldungen die alten Konditionen erhalten:

  • Übernachtungsgrundgebühr 3,00 €/Nacht
  • Kurzbelegung 1 Übernachtung Zuschlag 2,00 €/Nacht
  • Mindestabrechnungsgebühr 100,00 €

Durch die Gebührenanpassung werden, ausgehend von ca. 8000 Übernachtungen/Jahr, rund 4.000 € Mehreinnahmen erzielt.

2010 ist eine Überarbeitung der Zeltplätze vorgesehen, wobei ein weiterer Zeltplatz für eine Großgruppe entstehen soll. 2011 steht eine größere Investitionsmaßnahme an. Der Baierbacher Hof verfügt über eine nicht mehr zulässige, hauseigene Abwasserreinigungsanlage für 10 Personen. Ein vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Bau- und Umweltamt, geforderter Anschluss des Baierbacher Hofs an die Kanalisation der Gemeinde Michelfeld befindet sich derzeit in Planung.

Für Aktionen außerhalb des Zeltplatzbetriebes sind seit 2009 die Schlechtwetterhütte für 100 €/Tag und der Grillplatz für 30 €/Aktion belegbar.
Für spezielle Aktionen wie ein türkisches Kulturfest oder die Nutzung des Geländes für Schulklassenprojekte tagsüber werden Sonderkonditionen vereinbart.

Anlage: Faltblatt Waldjugendzeltplatz


Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Vorberatung im Hospitalausschuss. Hier wurde die vorgeschlagene Mindestabrechnungsgebühr von 100,- € auf 50,- € gesenkt.

Stadtrat Feucht kündigt an, die Erhöhung der Übernachtungsgebühr, sowie des Zuschlags mitzutragen. Die Mindestabrechnungsgebühr wird von seiner Fraktion abgelehnt. Er möchte auf das Instrument der Kaution zurückgreifen.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber weist darauf hin, dass das Mittel Kaution bereits angewandt wird. Die Höhe der Kaution orientiert sich an der Gruppengröße.

Oberbürgermeister Pelgrim und Fachbereichsleiter Finanzen Gruber verweisen auf den Verwaltungsaufwand bei der Forstbehörde. Um diesen einigermaßen wirtschaftlich zu gestalten, soll an der Mindestabrechnungsgebühr festgehalten werden.

Beschluss:

  1. Der Erhöhung der Übernachtungsgebühr beim Jugendzeltplatz Baierbacher Hof auf 3,00 €/Nacht, des Zuschlags von 2,00 €/Nacht bei Kurzbelegung wird zugestimmt.
    (einstimmig - 35 -)
  2. Einer Mindestabrechnungsgebühr von 50,- € wird zugestimmt.
    (29 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)

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