§ 5 - Waldjugendzeltplatz Baierbacher Hof; hier: Anpassung der Übernachtungsgebühren (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 20. Juli 2010, 11:01 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Übernachtungsgebühren auf dem Waldjugendzeltplatz Baierbacher Hof betragen seit 2004 unabhängig von der Gruppengröße und der Belegungsdauer 2,50 €/Nacht. Eine Preisinformation bei vergleichbaren Waldjugendzeltplätzen ergab Gebühren von 2,00 € bis 3,50 €/Nacht, teilweise zuzüglich Nebenkosten, Mindestbeträgen etc.. Für eine Anpassung der Übernachtungsgebühren besteht somit Spielraum. (Eine gute und relativ aktuelle Übersicht über Waldjugendzeltplätze und deren Preise besteht unter forstbw.de/landesbetrieb-forstbw/erlebenlernen/abenteuer/waldjugendzeltplaetze).

Das Ziel einer Überarbeitung der Preisstruktur sollte primär eine Lenkungsfunktion sein, hin zu mehr Großgruppen und einer konstanteren Fixbelegung. Kurzbelegungen und Kleingruppen, vor allem nur über eine Nacht, machen dagegen deutlich mehr Arbeit und sorgen häufig auch für mehr Unruhe. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre weisen Vorteile von Großgruppen aus. Diese sind in der Regel gut organisiert, haben längere Belegungszeiten und buchen den Platz frühzeitig. Der Aufwand für die Zeltplatzbetreuung und die Abrechnung ist dadurch gering, die Belegung besser planbar.

Die Einnahmen des Waldjugendzeltplatzes Baierbacher Hof (2009: ca. 16.000 €) decken derzeit die laufenden Kosten für Zeltplatzbetreuerin, Strom, Wasser, Abfallentsorgung (2009: ca. 13.950 €). Die Gebäudeunterhaltung und -abschreibung, Einrichtung und Instandhaltung der Zeltplätze incl. Grillstellen und der Aufwand des Revierleiters fallen zusätzlich an.

Eine Umsetzung der Gebührenanpassung zum 01.01.2011 wird wie folgt vorgeschlagen, wobei bereits bestehende Anmeldungen die alten Konditionen erhalten:

  • Übernachtungsgrundgebühr: 3,00 €/Nacht
  • Kurzbelegung: 1 Übernachtung Zuschlag 2,00 €/Nacht
  • Mindestabrechnungsgebühr: 100,00 €

Durch die Gebührenanpassung werden, ausgehend von ca. 8000 Übernachtungen/Jahr, rund 4.000 € Mehreinnahmen erzielt.

2010 ist eine Überarbeitung der Zeltplätze vorgesehen, wobei ein weiterer Zeltplatz für eine Großgruppe entstehen soll. 2011 steht eine größere Investitionsmaßnahme an. Der Baierbacher Hof verfügt über eine nicht mehr zulässige, hauseigene Abwasserreinigungsanlage für 10 Personen. Ein vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Bau- und Umweltamt, geforderter Anschluss des Baierbacher Hofs an die Kanalisation der Gemeinde Michelfeld befindet sich derzeit in Planung.

Für Aktionen außerhalb des Zeltplatzbetriebes sind seit 2009 die Schlechtwetterhütte für 100 €/Tag und der Grillplatz für 30 €/Aktion belegbar. Für spezielle Aktionen wie ein türkisches Kulturfest oder die Nutzung des Geländes für Schulklassenprojekte tagsüber werden Sonderkonditionen vereinbart.

Anlage: Faltblatt Waldjugendzeltplatz

Beschluss:

Der Erhöhung der Übernachtungsgebühr beim Jugendzeltplatz Baierbacher Hof auf 3,00 €/Nacht, des Zuschlags von 2,00 €/Nacht bei Kurzbelegung sowie der Mindestabrechungsgebühr von 100,00 € wird zugestimmt.

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