§ 116 - Aufstellung des Bebauungsplans "Kocherwiesen, 1. Änderung"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall planen auf dem Gelände der ehemaligen Gartenschauhalle ein zusätzliches Bürogebäude für die technische Verwaltung zu errichten. Die Entwürfe des beauftragten Architekturbüros Obinger wurden im März 2010 bereits im Gemeinderat vorgestellt. Die Bürogebäude sollen entlang der Steinbacher Straße gebaut werden. Der vorhandene Anbau der Gartenschauhalle sowie das freistehende Einzelgebäude daneben werden dafür abgerissen.

Planungsrechtlich ist das Gelände derzeit als Sondergebiet Marktgebäude im Bebauungsplan „Steinbach 1964 – Kocherwiesen“ Nr. 0211-02 ausgewiesen. Um die neue Nutzung zu ermöglichen ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Die Planänderung bezieht sich lediglich auf eine Teilfläche des bisherigen Bebauungsplan, nämlich die jetzt schon überbauten Flächen sowie die direkt daran angrenzenden Umgriffsflächen. Der restliche Bebauungsplan bleibt weiterhin bestehen.

Das im rechtsgültigen Bebauungsplan vorhandene Baufenster wird im wesentlichen nur verschoben. Das neue Baufenster ist lediglich um ca. 70 qm größer.

Im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes soll als Art der Nutzung Sonstiges Sondergebiet (SO) festgeschrieben werden, welches der betrieblichen Nutzung durch die Stadtwerke vorbehalten ist. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan 7. Fortschreibung ist die Fläche bereits als SO dargestellt.

Für die neuen Bürogebäude wird eine maximale Gebäudehöhe von 13,0 m festgesetzt. Für die bestehen bleibende ehemalige Gartenschauhalle wird eine Gebäudehöhe von max. 9,0 m festgesetzt.

Die Firsthöhe des Gebäudes welches abgerissen wird hat eine Höhe von ca. 11,5 m.

Die Erschließung erfolgt über die bestehende Zufahrtsstraße von der nördlichen Gartenschauhallenseite. Hier entstehen innerhalb des Baufensters 5 zusätzliche Besucherparkplätze.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.

Anlage 1:Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass es auf der Ebene des Bebauungsplans um die rechtliche Umwidmung eines Sondergebiets und die territoriale Abgrenzung geht.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann ergänzt, dass das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung der Stadtwerke zur Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes bereits in die Bebauungsplan-Vorschriften aufgenommen wurde.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt ist der Meinung, ein solch großes Gewerbeunternehmen wie die Stadtwerke gehört in ein entsprechendes Gewerbegebiet.

Stadtrat Sakellariou sieht weiteren Beratungsbedarf innerhalb seiner Fraktion und wird sich bei der Abstimmung enthalten.

Stadtrat Baumann weist darauf hin, dass die Stadtwerke die ertragsreichste Tochter der Stadt ist. Sie ist u. a. für eine Vielzahl von Gebühren, die alle Bürger treffen, zuständig. Bei dem Untersuchungsauftrag der Stadtwerke hat sich herausgestellt, dass die wirtschaftlichste Lösung die Erweiterung auf dem Gelände der Kocherwiesen ist. Um alle anderen Gebühren im angemessenen Rahmen zu halten, sollte dieser Sitzungsvorlage zugestimmt werden.

Stadträtin Herrmann spricht sich gegen den Auslegungsbeschluss aus, da zum einen hiermit der Abriss eines prägenden Industriegebäudes beschlossen wird und es zum anderen falsch ist, sich durch den Verkauf der Gartenschauhalle Messen und ähnlichen Veranstaltungen zu verweigern. Sie hätte gerne die Alternative der Erweiterung der Stadtwerke in der Unterlimpurger Straße favorisiert.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass man sich bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen Gedanken gemacht hat, ob eine jährliche Subvention von Messeveranstaltungen in Höhe von 200.000 € noch zu verantworten ist. Parallel hierzu war die Expansion der Stadtwerke zu verzeichnen, was schlussendlich zu einer Verknüpfung dieser beiden Aspekte geführt hat. Er weist auf den bereits vorliegenden Beschluss im Haushaltsplan, im Wirtschaftsplan der Stadtwerke sowie auf den Veräußerungsbeschluss des Gebäudes hin. Über das städtebauliche Einvernehmen ist jedoch im BPA wie auch im Gemeinderat Beschluss zu fassen.

Stadtrat Reber möchte die Erweiterung der Stadtwerke ermöglichen. Er weist auf die erhebliche Anzahl von neu geschaffenen Arbeitsplätzen hin.

Stadtrat Neidhardt möchte dieser Entwicklung ebenfalls nicht im Wege stehen. Geschichtlich gesehen hat es bereits des öfteren Nutzungsänderungen gegeben.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Bebauungsplan Nr. 0211-02/01 „Kocherwiesen - 1. Änderung“ in Schwäbisch Hall - Steinbach
Der B-Plan Nr. 0211-02/01 „Kocherwiesen - 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 09.06.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0211-02/01 „Kocherwiesen - 1. Änderung“ in Schwäbisch Hall - Steinbach
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 09.06.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Kocherwiesen – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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