§ 1/4 - Aufstellung des Bebauungsplans "Kocherwiesen, 1. Änderung"; hier: Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 14. Juli 2010, 06:25 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall planen auf dem Gelände der ehemaligen Gartenschauhalle ein zusätzliches Bürogebäude für die technische Verwaltung zu errichten. Die Entwürfe des beauftragten Architekturbüros Obinger wurden im März 2010 bereits im Gemeinderat vorgestellt. Die Bürogebäude sollen entlang der Steinbacher Straße gebaut werden. Der vorhandene Anbau der Gartenschauhalle sowie das freistehende Einzelgebäude daneben werden dafür abgerissen.

Planungsrechtlich ist das Gelände derzeit als Sondergebiet Marktgebäude im Bebauungsplan „Steinbach 1964 – Kocherwiesen“ Nr. 0211-02 ausgewiesen. Um die neue Nutzung zu ermöglichen ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Die Planänderung bezieht sich lediglich auf eine Teilfläche des bisherigen Bebauungsplan, nämlich die jetzt schon überbauten Flächen sowie die direkt daran angrenzenden Umgriffsflächen. Der restliche Bebauungsplan bleibt weiterhin bestehen.

Das im rechtsgültigen Bebauungsplan vorhandene Baufenster wird im wesentlichen nur verschoben. Das neue Baufenster ist lediglich um ca. 70 qm größer.

Im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes soll als Art der Nutzung Sonstiges Sondergebiet (SO) festgeschrieben werden, welches der betrieblichen Nutzung durch die Stadtwerke vorbehalten ist. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan 7. Fortschreibung ist die Fläche bereits als SO dargestellt.

Für die neuen Bürogebäude wird eine maximale Gebäudehöhe von 13,0 m festgesetzt. Für die bestehen bleibende ehemalige Gartenschauhalle wird eine Gebäudehöhe von max. 9,0 m festgesetzt.

Die Firsthöhe des Gebäudes, welches abgerissen wird, hat eine Höhe von ca. 11,5 m.

Die Erschließung erfolgt über die bestehende Zufahrtsstraße von der nördlichen Gartenschauhallenseite. Hier entstehen innerhalb des Baufensters 5 zusätzliche Besucherparkplätze.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.

Anlage 1:Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0211-02/01 „Kocherwiesen - 1. Änderung“ in Schwäbisch Hall - Steinbach
Der B-Plan Nr. 0211-02/01 „Kocherwiesen - 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 09.06.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0211-02/01 „Kocherwiesen - 1. Änderung“ in Schwäbisch Hall - Steinbach

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 09.06.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kocherwiesen – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

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