§ 115 - Aufstellung des Bebauungsplans "Nördlich der Schmiedsgasse, 1. Änderung"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 0311-05 „Nördlich der Schmiedsgasse“ in Hessental befindet sich auch das Gelände der Grundschule Hessental.

Durch den Kauf einer kleinen, angrenzenden Fläche östlich dem Schulgebäude Wirtsgasse 6 kann die Hoffläche der Schule erweitert werden. Dazu wird diese Fläche im Bebauungsplan der Fläche für den Gemeinbedarf zugeordnet.

Gleichzeitig wird die Plangrundlage für eine Erweiterungsmöglichkeit, z. B. Mensa, etc. auf dem Schulgelände geschaffen. Hierfür bietet sich die Fläche für ein zweigeschossiges Gebäude zwischen dem alten Schulgebäude Nr. 10 und der Turnhalle Nr. 10/1 aus städtebaulicher Sicht sinnvoll an.

Um die Bauleitplanung anzupassen wird vorgeschlagen den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 0311-05 „Nördlich der Schmiedsgasse“ in Hessental entsprechend zu ändern.

Der Geltungsbereich umfasst die beiden Flurstücke 395 und 396/7.

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan mit Abgrenzung

Anlage 3: Lageplan Übersicht

Stadtrat Bay bittet zu prüfen, ob das Baufeld für die Mensa nicht auch nach Süden (= ehem. Feuerwehrmagazin) verschoben werden könnte. Eine Anlieferung für die Mensa wäre an diesem Standort weitaus günstiger.

Oberbürgermeister Pelgrim sichert eine Prüfung zu.


Der Bau- und Planungsausschuss nimmt den o. g. Sachverhalt zustimmend Kenntnis.

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