§ 1/3 - Aufstellung des Bebauungsplans "Nördlich der Schmiedsgasse, 1. Änderung"; hier: Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 14. Juli 2010, 07:25 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 0311-05 „Nördlich der Schmiedsgasse“ in Hessental befindet sich auch das Gelände der Grundschule Hessental.

Durch den Kauf einer kleinen, angrenzenden Fläche östlich dem Schulgebäude Wirtsgasse 6 kann die Hoffläche der Schule erweitert werden. Dazu wird diese Fläche im Bebauungsplan der Fläche für den Gemeinbedarf zugeordnet.

Gleichzeitig wird die Plangrundlage für eine Erweiterungsmöglichkeit, z. B. Mensa, etc. auf dem Schulgelände geschaffen. Hierfür bietet sich die Fläche für ein zweigeschossiges Gebäude zwischen dem alten Schulgebäude Nr. 10 und der Turnhalle Nr. 10/1 aus städtebaulicher Sicht sinnvoll an.

Um die Bauleitplanung anzupassen wird vorgeschlagen den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 0311-05 „Nördlich der Schmiedsgasse“ in Hessental entsprechend zu ändern.

Der Geltungsbereich umfasst die beiden Flurstücke 395 und 396/7.

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan mit Abgrenzung

Anlage 3: Lageplan Übersicht

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0311-05/01 „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“ in Hessental
Der B-Plan Nr. 0311-05/01 „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 04.06.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0311-05/01 „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“ in Hessental
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 04.06.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0311-05/01 „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der

Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

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