§ 114 - Aufstellung des Bebauungsplans "Rollhofsteige, 1. Änderung"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0171-04 Rollhofsteige aus dem Jahre 1978 weist das städtische Flurstück Nr. 1026/2 im Stadtteil Rollhof zwischen Rollhofweg und Rollhofsteige als Spielplatzfläche aus.

Der Spielplatz wurde seit 1978 nicht realisiert. In Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Soziales wurde deutlich, dass hierfür auch in Zukunft kein Bedarf besteht, weshalb vorgeschlagen wird an dieser Stelle die Möglichkeit für eine bauliche Nachverdichtung mit einem Einfamilienhaus zu schaffen.
Gleichzeitig ist dies ein sinnvoller Beitrag zur Reduzierung des Pflegeaufwandes für öffentliche Grünflächen.

Als Bebauung ist ein eingeschossiges Wohngebäude mit Satteldach vorgesehen. Damit fügt es sich städtebaulich sinnvoll in die vorhandene Bebauung ein.

Mit Aufgabe der Spielplatznutzung wird auch die damit verbundene Planung einer Gehwegverbindung zwischen Rollhofweg und Rollhofsteige nicht mehr weiter verfolgt. Sie ist an dieser Stelle entbehrlich, da eine fußläufige Verbindung bereits weiter westlich vorhanden ist.

Die vorhandene Umspannstation wird in ihrem Bestand festgeschrieben.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke 1026/2 und 1026/8.

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan ohne Maßstab

Anlage 3: Lageplan mit Maßstab

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

- vorbehaltlich einer fußläufigen Verbindung in die Stadt -

A) Bebauungsplan Nr. 0171-04/01 „Rollhofsteige 1. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0171-04/01 „Rollhofsteige 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 07.06.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0171-04/01 „Rollhofsteige 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 07.06.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0171-04/01 „Rollhofsteige 1. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 21 -)

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