§ 113 - Aufstellung des Bebauungsplans "An der Breiteich; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 14. Juli 2010, 07:30 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0195-01 „An der Breiteich“ wurde in der Zeit vom 16.02. bis 16.03.2010 und ein weiteres Mal vom 18.03. bis zum 19.04.2010 öffentlich ausgelegt. Eine weitere öffentliche Auslegung fand gemäß der Beschlusslage des Gemeinderats in der Zeit vom 12.05. bis 31.05.2010 statt. In den jeweils genannten Zeiträumen wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Gleichzeitig hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, den Bebaungsplanentwurf einzusehen.

Zu dem Vorhaben gingen eine Vielzahl von Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und seitens der Bürgerschaft ein. Die Stellungnahmen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind in der Anlage aufgeführt.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt sieben Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.
Von Seiten der Bürgerschaft gingen insgesamt 55 Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.

Zur erneuten öffentlichen Offenlage gingen aus der Bürgerschaft keine weiteren Stellungnahmen ein. Drei von Seiten der Träger öffentlicher Belange, die sich inhaltlich jedoch nicht von den vorhergehenden unterschieden.

Anlage 1: Zuordnung der eingegangenen privaten Stellungnahmen nach Offenlage zum Abwägungstext

Anlage 2: Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge

Anlage 3: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim ruft die Entstehungsgeschichte des Bebauungsplans in Erinnerung: Landesplanung; Regionalplanung; Flächennutzungsplan; Ausschreibung eines Wettbewerbs, auf dessen Grundlage der Bebauungsplan erstellt wurde; die verschiedenen Stufen des Bebauungsplans und die jetzt schlussendlich der Satzungsbeschluss.
Jüngste Diskussion in diesem Verfahren ging um den so genannten „Wohnturm“, welcher jetzt jedoch aus dem Satzungsbeschluss herausgenommen wurde. Insoweit wurde den zahlreichen Anmerkungen Rechnung getragen. Parallel zu diesem Verfahren sind Ausschreibungen (s. § 121) erfolgt, alle Grundstücke wurden von der Stadt erworben - somit liegen die Voraussetzungen für einen Satzungsbeschluss vor.

Stadtrat Reber verweist auf die frühzeitige Auseinandersetzung mit der Bürgerschaft. Seine Fraktion steht dem Satzungsbeschluss überwiegend positiv gegenüber und wird mehrheitlich zustimmen.

Stadtrat Dr. Pfisterer hinterfragt nochmals die zeitliche Abfolge der Erschließung. Er weist darauf hin, dass die Idee „Wohnturm“ nicht seitens des Gemeinderats eingebracht wurde, sondern der Wunsch von Investoren war. Bewährt hat sich in seinen Augen die nochmalige Anhörung der Preisträger und Gutachter (auf Veranlassung von Stadtrat Baumann). Die Bedenken der Veränderung des Klimas in der Kernstadt konnten durch das klimatologische Gutachten ausgeräumt werden.

Stadtrat Baumann würdigt die richtige Vorgehensweise bei der Ausweisung des Baugebiets (Wettbewerb) und auch die Klärung der Frage des Wohnturms über die Preisträger und Gutachter. Er hält außerdem die Ausweisung des Baugebiets für sinnvoll, da momentan eine verstärkte Geldanlage in Form von Immobilien am Markt zu beobachten ist.
Stadträtin Niemann sieht einen solch großen Bedarf für die Zukunft nicht gegeben. Sie befürchtet außerdem, aufgrund der Abfolge der Erschließung hohe Erschließungskosten, auf die, im Falle des Rückgangs der Nachfrage, die Stadt sitzen bleibt.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass der jetzige Satzungsbeschluss kein Beschluss über die Reihenfolge der Erschließung darstellt. Beim vorliegenden Baugebiet handelt es sich um ein Baugebiet mit 274 Bauplätze. Dieses ist in der Dimension nicht mit dem Teurershof oder dem Hagenbacher Ring vergleichbar. Hinsichtlich der Nachfrage sieht er kein Problem, da im westlichen Teilbereich der Stadt - ausgenommen von einzelnen Bauplätzen in Gailenkirchen - keine Bauplätze mehr zur Verfügung stehen. Bei der ökologischen Betrachtung dieses Baugebiets verweist er auf eine gute Einbettung in das Stadtgefüge (kurze Wege, ÖPNV, Infrastruktur) sowie auf die energetische Versorgung (Nahwärmeversorgung, evtl. basierend auf erneuerbaren Energien). Er verweist auf die Nachfrage von ca. 77 Bauplätzen jährlich in jüngster Vergangenheit. 2010 wurden bereits jetzt 40 Bauplätze verkauft. Die Größenordnung des geplanten Baugebiets stellt somit eine angemessene Dimension dar.

Oberbürgermeister Pelgrim rechnet künftig auch mit einer weiteren Zunahme der Nachfrage im Geschoss-Wohnungsbau. Die erhöhte Nachfrage nach Wohnungseigentum ist nicht zuletzt auch in dem in Hall vorherrschenden exzellenten Arbeitsmarktangebot wie auch der Nähe zur medizinischen Versorgung begründet.

Stadtrat Unser äußert sich nochmals kritisch, dass der Vorschlag des Baus eines Wohnturms an dieser exponierten Lage von der Verwaltung aufgenommen wurde.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf kompakten Wohnungsbau im Hagenbacher Ring und in der Kreuzäckersiedlung. Heute sind dies attraktive Wohnlagen im abgeschlossenen Bereich. Er hält es für legitim, eine solche Option im Verfahren abzuprüfen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschriften zu den jeweiligen Stellung­nahmen wird zugestimmt

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr 0195-01 „An der Breiteich“:
Der Bebauungsplan Nr. 0195-01 „An der Breiteich“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros Wick & Partner im Maßstab 1:1000 vom 21.10.2009/21.04.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt


B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 1095-01 „An der Breiteich“:
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 1095-01 „An der Breiteich“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros Wick & Partner vom 21.10.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0195-01 „An der Breiteich“.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen)

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