§ 93/3 - Verschiedenes: Kapitalertagsteuer für die Parkierungsanlage Bundesagentur für Arbeit (BgA) der Stadt Schwäbisch Hall - Bekanntgabe einer Eilentscheidung - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Für die Parkierungsanlagen BgA der Stadt Schwäbisch Hall wurde von der Finanzbehörde eine Betriebsprüfung für die Jahre 2003 bis 2006 durchgeführt. Dabei wurde Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zur Kapitalertagsteuer für diese Jahre mit insgesamt 62.083,53 € festgesetzt. Dieser Betrag ist bis spätestens 26.04.2010 an die Finanzkasse zu zahlen. Auf der Haushaltsstelle 8710-640000 „Parkplätze, Parkhäuser Privat-Rechtlich“ sind dafür über den Deckungsring 9 Mittel im Haushalt.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:
Auf der Haushaltsstelle 8710-640000 werden 62.083,53 € an das Finanzamts Schwäbisch Hall ausbezahlt.
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