§ 89 - Verlässliche Grundschule; hier: Situationsbeschreibung und Änderung der Entgelte (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1. Situationsbeschreibung

Teilnehmende
Die Stadt Schwäbisch Hall bietet seit dem Schuljahr 2000/2001 die Verlässliche Grundschule (und zuvor die Kernzeitbetreuung) an. Dieses Angebot erfährt immer größerer Beliebtheit. Alleine in den letzten beiden Jahren hat sich die Zahl der Teilnehmenden verdoppelt.

Schuljahr 2007/2008
129
Schuljahr 2008/2009
218
Schuljahr 2009/2010
263

An allen 10 Grundschulen wird die Verlässliche Grundschule angeboten.

Grundschule
Anzahl der Kinder
Wer betreut?
Bibersfeld
10
Kindergarten
Breit-Eich
40
Stadt
Breitenstein
(ca. 15 Mo-Do über Förderverein)
Förderverein
Gailenkirchen
11
Heimbacher Hof
Hessental
40
Stadt
Kreuzäcker
32
Stadt
Rollhof
25
AWO
Steinbach
58
Stadt
Sulzdorf
47
Stadt
Am Langen Graben
(ca. 10 nur Di; über Förderverein)
Förderverein

Die Gruppengröße beträgt max. 25 Kinder. Bei Überschreitung wird dem Gemeinderat jeweils vorgeschlagen, eine weitere Gruppe einzurichten.

Betreuungszeiten

Bibersfeld: Mo – Fr. 7.30 – 8.30 + Unterrichtsende bis 13 Uhr
Breit-Eich: Mo – Fr. 11-14 Uhr
Gailenkirchen: Mo – Fr. 11.30 bis 13 Uhr
Hessental: Mo – Fr. 11 – 14 Uhr
Kreuzäcker: Mo – Fr. 7.30 – 8.30 + Mo – Do 12 – 14 Uhr + Fr. 12-13 Uhr
Steinbach: Mo – Fr. 11 – 14 Uhr
Sulzdorf: Mo, Do + Fr 7.30 – 8.30 Uhr + Mo – Fr. 12 – 14 Uhr

Warmes Mittagessen
Mittlerweile gibt es an 7 Grundschulen ein warmes Mittagessen: Am Langen Graben, Breitenstein, Breit-Eich, Hessental, Rollhof, Steinbach und Sulzdorf.

Einnahmen und Ausgaben
Die Stadt hat im Haushaltsjahr 2009 Entgelte in Höhe von 71.213,50 € eingenommen.
Die Fördermittel des Landes betrugen im Jahr 2009 30.457 €. = Gesamteinnahmen: 101.670,50 €.

Demgegenüber stehen Ausgaben (Personalkosten – ohne Ausstattung etc.) in Höhe von 140.743,03 €. Dies entspricht einer Kostendeckung von ca. 72 % (Bezug nur auf Personalkosten! Kostendeckung mit allen direkten Ausgaben im HHJahr 2009 = 70 %).


Entgelte

Aufgrund der ständig wachsenden Anforderungen und Wünsche von Seiten der Eltern und Schulen erfolgten in den letzten Jahren zwei verschiedene Entgeltberechnungen. In den Grundschulen Sulzdorf, Hessental und Gailenkirchen erfolgt die Abrechnung nach der Wochenbetreuungszeit und bei den übrigen Grundschulen nach der täglichen Betreuungszeit.

  • Tägliche Betreuungszeit:
    Eine Betreuungsstunde pro Tag (Teilnahme Mo – Fr) kostet 22 €/Monat, 1,5 Stunden/Tag kosten 33 €, 2 Stunden/Tag 44 € und 2,5 Stunden/Tag (also 12,5 Stunden pro Woche) 55 €.
  • Wochenbetreuungszeit:
    Basisangebot: Bis zu 2 Stunden pro Woche 15 € /Monat (einziges Entgelt, das keine Ferien-betreuung umfasst), 3-5 Stunden pro Woche 22 €, 6-8 Stunden 33 € und 9-10 Std. 44 €.

Ab den Beträgen in Höhe von 22 €/Monat ist bisher die Ferienbetreuung in allen kleinen Ferien (außer Weihnachtsferien) von 7.30 – 13 Uhr enthalten.

Von allen derzeit gemeldeten Kinder sind 17 vom Entgelt nach den Erlassregelungen zur Entlastung von Kindern aus einkommensschwachen Familien (Beschluss Gemeinderat) befreit!


2. Situation Bibersfeld
Die Kinder in der Verlässlichen Grundschule in Bibersfeld werden bis dato im Kindergarten betreut. Seit diesem Schuljahr ist die Zahl der zu betreuenden Kinder gestiegen, so dass nun eine Kapazitätsgrenze für den Kindergarten erreicht ist. Um den Ablauf im Kindergarten nicht zu gefährden, ist eine künftige Betreuung der Schulkinder direkt in der Schule nötig. In den letzten Wochen erfolgten Abstimmungsgespräche für das nächste Schuljahr. Eine Abfrage bei den Eltern ist erfolgt. Aufgrund dieser Abfrage kann davon ausgegangen werden, dass auch im neuen Schuljahr mindestens 8 Kinder zu betreuen sind. Deshalb sollte diese eigenständige Gruppe in der Schule eingerichtet werden. Vorerst erfolgt die Betreuung in der Zeit von 12 – 13 Uhr in den Räumen der Schule. Eine Betreuung davor muss von der Schule geleistet werden, da es sich nur um vereinzelte Schüler handelt. Die Personalkosten für die künftige Betreuungsstunde betragen ca. 6000 € ./. Einnahmen Landeszuschuss 2.425 € ./. Gebühreneinnahmen ca. 2.000 € = Mehrausgaben ca. 1.575 €.


3. Ziele

  1. einheitliche Entgelte für alle Grundschulen in städt. Trägerschaft auf Stundenbasis und gleichzeitige Trennung Betreuung während der Schulzeit und Betreuung während der Ferien
  2. Ausbau der Ferienbetreuung
  3. Mittelfristige Zusammenlegung der Ferienbetreuungen auf 2 Standorte (Ost und West).
  4. Betreuung vor dem Unterricht erfolgt künftig über die Schule (z.B. über Jugendbegleiter)
  5. Betreuungszeiten erfolgen mittelfristig an allen Grundschulen bis 14 Uhr bzw. Unterrichtsbeginn am Nachmittag (z. B. GS am Langen Graben 13.30 Uhr). Ideal wäre eine Betreuung grundsätzlich frühestens ab 12 Uhr durch neue Rhythmisierung an der Schule.
  6. Bei Bedarf Organisation Mittagessen.


zu 1. Einheitliche Entgelte
Bei allen städtischen Grundschulen sollten im Bereich der Verlässlichen Grundschulen künftig die gleichen Entgelte bestehen. Deshalb schlägt der Fachbereich 50 vor, ab den Schuljahr 2010/2011 eine neue einheitliche Entgeltstruktur einzuführen. Die Ferienbetreuungen sind nicht mehr in den Monatsbeiträgen enthalten. Diese sind zusätzlich zu entrichten.

Berechnungsgrundlage: Betreuungsstunden/Woche x 4,33 (Wochen/Monat) x 0,92 €. Das Ergebnis wird aufgerundet auf eine ganze Zahl. Das Entgelt ist ein Monatsbeitrag und wurde berechnet auf eine Zahlung von 12 Monaten (wie auch die Entgelte Kindergarten, Musikschule). Bei einer Festlegung von elf Monatsbeiträgen muss die Betreuungsstunde mit mind. 1,01 € berechnet werden. Jede angefangene Stunde pro Tag wird aufgerundet zu einer vollen Stunde. Für die Betreuung mehrerer Kinder einer Familie gleichzeitig werden ermäßigte Beträge ausgewiesen. Der Ermäßigungssatz beträgt 30 %, aufgerundet auf volle €.

Damit der Verwaltungsaufwand minimiert wird, wird weiter vorgeschlagen, Abrechnungen nur im Zweistundenrhythmus einzuführen. Dies ergibt folgende Struktur:

Vorschlag künftige Elternbeiträge:

bis zu .... Betreuungs- stunden/ Woche Entgelte in €/Monat
1. Kind
Entgelte in €/Jahr Jedes weitere Geschwisterkindi. d. Betreuung
Entgelte in €/Monat
2 8 96 5
4 16 192 11
6 24 288 16
8 32 384 22
10 40 480 28
12 48 576 33
14 56 672 39

Geht man von den gleichen Teilnehmerzahlen wie 2009 aus, bedeutet die neue Entgeltstruktur eine Mindereinnahme in Höhe von ca 8.000 / Jahr (einschl. Geschwisterermäßigung). Demgegenüber steht jedoch die Mehreinnahme bei den Ferienbetreuungen (ca 14.000 €)

Trennung Betreuung Schulzeit und Ferienzeit
In den bisherigen Entgelten waren die Kosten für die Ferienbetreuungen in den Herbst-, Fasching-, Oster- und Pfingstferien eingerechnet. Die Betreuung erfolgte hierbei von 7.30-13 Uhr (kein warmes Mittagessen; das Personal erhält täglich eine ½ Stunde Vorbereitungszeit/Person zusätzlich). Dabei hat sich gezeigt, dass nur ein Teil der Kinder der Verlässlichen Grundschule (ca 50 %) Bedarf in den Ferien haben und angemeldet werden. Die Entgelte sollten ausschließlich von denjenigen entrichtet werden, die das Angebot auch in Anspruch nehmen. Die Verwaltung schlägt deshalb die Aufteilung der Elternbeiträge in „Schulzeitbetreuung“ und „Ferienbetreuung“ vor.

Bei der Abfrage der Entgelte in anderen Städten war auch hier die Bandbreite groß. Allerdings wird bei vielen von einem Tagessatz von 6 € ausgegangen. Dies entspricht einer Wochengebühr von 30 €. Diese hält die Verwaltung ebenfalls für angemessen. Die Wochengebühr von 30 € bedeutet einen Stundensatz von 1 €. Dieser ist jedoch durch den erhöhten Aufwand in den Ferien gerechtfertigt. Fällt ein Feiertag in die Ferienwoche wird kein Abschlag vorgenommen.

Bei der Ferienbetreuung sollten ebenfalls Ermäßigungen für alle weiteren betreuten Kinder einer Familie angewandt werden:

Entgelt/Ferienwoche 1. Kind Jedes weitere Kind i. d. Betreuung
30 € 20 €


Bei Zugrundelegung der Teilnehmerzahlen von 2009 führt die neue Gebühr zu einer Mehreinnahme in Höhe von ca. 14.000 €.

Insgesamt ergeben die Änderungen der Beitragsstruktur und Ferienbetreuung eine Mehreinnahme von ca 6.000 €.

In den Richtlinien wird vermerkt, dass die Ferienbetreuung nicht zwingend an der Standortschule erfolgt. Die Betreuungskraft übernimmt die Kinder im Betreuungsraum und entlässt sie dort aus ihrer Aufsicht.
Kinder, die in der Schulbetreuung gemeldet sind, erhalten die Plätze (bis zu einem Stichtag) vorrangig.


zu 2. Ausbau der Ferienangebote
Die Stadt Schwäbisch Hall bietet über die Verlässliche Grundschule in allen kleinen Ferien mit Ausnahme der Weihnachtsferien eine halbtägige Betreuung an. In den Sommerferien erfolgt bisher nur eine Betreuung für die Ganztagesschülerinnen und -schüler sowie die Ferienangebote im Heimbacher Hof. Die Angebote sind stets ausgebucht. Bedarf vor allem auch von Halbtagsangeboten und flexiblerer Buchung ist gegeben. Konzepte hierfür werden ausgearbeitet.


zu 3. Zusammenfassung der Ferienangebote auf zwei Standorte
Sobald das neue Schülerhaus mit Mensa beim Schulzentrum Ost fertiggestellt ist, sollte die Ferienbetreuung an zwei Standorten (Ost und West) gebündelt werden. Für jede Gruppe sind derzeit 2 Betreuungspersonen notwendig, damit die Aufsichtspflicht z.B. auch bei Notfällen gewährleistet werden kann. Dabei ist es unabhängig, ob nur 6 Kinder oder 20 betreut werden. Mit nur zwei Standorten wird eine bessere Auslastung erreicht und die Vertretungen können leichter geregelt werden. Diesbezüglich wird in Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend ein Konzept erarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt.


zu 4. Betreuung vor dem Unterricht erfolgt künftig über die Schule
Für den Personaleinsatz ist eine Blockbetreuung über die Mittagszeit wünschenswert. Die Schule selbst könnte z. B. über eine neue Rhythmisierung oder über Jugendbegleitermittel für Angebote sorgen. Gespräche laufen bereits. Eine Betreuung vor dem Unterricht erfolgt derzeit nur noch an den Grundschulen Bibersfeld, Kreuzäcker und Sulzdorf.


zu 5. Betreuungszeiten tägl. bis Unterrichtsbeginn am Nachmittag bzw. bis 14 Uhr
Ziel ist der Ausbau des Betreuungsangebotes an jeder Grundschule (bei Bedarf) bis zu Beginn der Nachmittagsangebote/des Nachmittagsunterrichts bzw. bis spätestens14 Uhr. Die Landeszuschüsse können ebenfalls bis 14 Uhr abgerechnet werden. Derzeit gibt es pro Betreuungsstunde 458 € Zuschuss. Kosten für die Stadt können durch Wegfall der Frühbetreuung kompensiert werden.


zu 6. Bei Bedarf Organisation Mittagessen
Die Verwaltung hilft bei Bedarf bei der Organisation eines Mittagessens. Über ein gemeinsames Angebot wird nachgedacht.

Für die Entgelte an den Ganztagesgrundschulen erfolgt eine separate Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt.


Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet, dass mit diesem Beschluss einheitliche Entgelte in allen Grundschulen, die sich in städtischer Trägerschaft befinden, geschaffen werden sollen. Dies sorgt für die notwendige Transparenz. Außerdem soll die Ferienbetreuung ausgebaut werden. Mittelfristig soll diese an zwei Standorten Ost und West angeboten werden. Dies bedeutet vermehrte Flexibilität hinsichtlich des Personaleinsatzes aber auch eine erhöhte Attraktivität für die Kinder selbst. Weiter soll die Betreuung vor dem Unterricht Aufgabe sei den Schulen sein. Diese sollen mittels Blockbildung des Unterrichts eine Betreuung vor dem Unterricht so gut wie möglich vermeiden um diese Zeit am Nachmittag anhängen zu können. Mittelfristig soll eine Betreuung an allen Grundschulen bis 14.00 Uhr erfolgen.

Stadträtin Rabe ist der Meinung, dass jedes Kind gleich behandelt werden soll. Weiter ist sie der Meinung, dass dieses Angebot ohne Kostenbeteiligung der Eltern erfolgen soll.

Stadtrat Schorpp hält die lineare Entgeltstruktur für gerechter. Es soll mittelfristig jedoch in die Überlegungen mit einbezogen werden, eine ganztägige Ferienbetreuung anzubieten. Die soziale Komponente sieht er durch die Ermäßigung für Geschwisterkinder erfüllt. Seine Fraktion wird dem Verwaltungsvorschlag folgen.

Stadtrat Sakellariou kritisiert die CDU mit ihrer Forderung, dass diese Angebot nichts kosten soll. Eben diese Fraktion hat mit der bundesweiten Steuerreform die Kommunen um 512 Mio. € gebracht.

Beschluss:

1. Die Entgeltstruktur für die Verlässliche Grundschule wird ab dem Schuljahr 2010/2011 für die Grundschulen vereinheitlicht und wie vorgeschlagen festgesetzt.

2. Im Bereich der Verlässlichen Grundschule wird eine Geschwister-Ermäßigung eingeführt.

3. Die Ferienbetreuungen werden künftig getrennt berechnet. Das Entgelt beträgt 6 €/Tag bzw. 30 € pro Woche bei einer Betreuung von 7.30 - 13.00 Uhr. Die Geschwister-Ermäßigung gilt auch hier.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, Umschichtungen, die kostenneutral erfolgen , vorzunehmen, sofern diese im Zeitkorridor bis max. 14.00 Uhr liegen.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Bibersfeld bei Bedarf eine eigene Gruppe an der Schule (außerhalb des Kindergartens) für die Verlässliche Grundschule einzurichten.
(27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
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