2141541/meetingminutes/2168027/paragraph

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1 A. FB 20
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Aktuelle Version vom 12. Mai 2010, 06:58 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 29.09.1999 die Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für das Baugebiet "Solpark" beschlossen. Nachdem sich der Bebauungsplan geändert hatte wurde die Satzung zum 21.03.2002 geändert. In der Satzung ist das Nahwärmeversorgungsgebiet genau abgegrenzt.

Durch den Bau der Ostumfahrung ist eine weitere Änderung der Satzung und die Anpassung des Nahwärmeversorgungsgebietes notwendig, da neue Flächen hinzukommen und Flächen wegfallen:
Wie in Anlage 1 ersichtlich, wird ein Teil der rot schraffierten Flächen in das Nahwärmevorranggebiet miteinbezogen (auf dem Plan links), für den anderen Teil (auf dem Plan rechts) besteht die Möglichkeit zum Gasanschluss. Die blau schraffierten Flächen fallen aus dem dem Nahwärmevorranggebiet bzw. aus dem Gebiet mit Möglichkeit zum Gasanschluss heraus.

Die Anlage 2 zeigt das Nahwärmeversorgungsgebiet nach der Anpassung an die Veränderungen durch die Ostumgehung und wird als Anlage 3 Bestandteil der Satzung.

Anlage 3: Satzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderungssatzung mit dem dazugehörigen Plan.
(einstimmig - 29 -)
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