2141541/meetingminutes/2168000/paragraph

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Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0161-01 Ortskern Hagenbach aus dem Jahre 1976 weist das städtische Flurstück Nr. 2503 im Stadtteil Hagenbach zwischen Pfitzner- und Schönbergweg in Teilen als Spielplatzfläche aus. Die genaue Lage ist in der beigefügten Anlage 1 als Teil 1 ersichtlich.
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'''Teilbereich 1'''
  
Der Spielplatz wurde seit 1976 nicht realisiert. In Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Soziales wurde deutlich, dass hierfür auch in Zukunft kein Bedarf besteht, denn weitere Spielplätze sind im Umfeld ausreichend und gut erreichbar vorhanden. Dies ist in beigefügter Anlage 3 dargestellt.
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Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0161-01 Ortskern Hagenbach aus dem Jahre 1976 weist das städtische Flurstück Nr. 2503 im Stadtteil Hagenbach zwischen Pfitzner- und Schönbergweg in Teilen als Spielplatzfläche aus.
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Der Spielplatz wurde seit 1976 nicht realisiert. In Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend, Schule &amp; Soziales wurde deutlich, dass hierfür auch in Zukunft kein Bedarf besteht, denn weitere Spielplätze sind im Umfeld ausreichend und gut erreichbar vorhanden.
  
 
Da für einen Spielplatz kein weiterer Bedarf besteht und um einen sinnvollen Beitrag zur Reduzierung des Pflegeaufwandes für öffentliche Grünflächen zu leisten, wird vorgeschlagen den Bebauungsplan zu ändern und die Möglichkeit für eine bauliche Nachverdichtung im Bestand zu schaffen.
 
Da für einen Spielplatz kein weiterer Bedarf besteht und um einen sinnvollen Beitrag zur Reduzierung des Pflegeaufwandes für öffentliche Grünflächen zu leisten, wird vorgeschlagen den Bebauungsplan zu ändern und die Möglichkeit für eine bauliche Nachverdichtung im Bestand zu schaffen.
  
Diese ist in Form eines zweigeschossigen Wohngebäudes mit Laternengeschoss städtebaulich verträglich einzufügen. Sie stellt den städtebaulichen Übergang von der im Norden angrenzenden vier- bis sechsgeschossigen und der südlichen und westlichen zweigeschossigen Bebauung dar.<br>Die bisher für eine Spielplatznutzung notwendige fußläufige Verbindung nach Süden zum Schönbergweg kann ersatzlos entfallen und wird dem Bestand als private Freifläche angepasst (Anlage 2).
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Diese ist in Form eines zweigeschossigen Wohngebäudes mit Laternengeschoss städtebaulich verträglich einzufügen. Sie stellt den städtebaulichen Übergang von der im Norden angrenzenden vier- bis sechsgeschossigen und der südlichen und westlichen zweigeschossigen Bebauung dar.<br>Die bisher für eine Spielplatznutzung notwendige fußläufige Verbindung nach Süden zum Schönbergweg kann ersatzlos entfallen und wird dem Bestand als private Freifläche angepasst.
  
Der Geltungsbereich für Teil 1 erstreckt sich im Norden entlang der bestehenden Erschließung Pfitznerweg, Flurstück 2527 und übernimmt im Osten und Süden die Grenze des Flurstücks 2503. Im weiteren Verlauf durchschneidet die Plangebietsgrenze das Flurstück 2502/7, trifft auf das Flurstück 2502/6 und knickt dann Richtung Westen ab bis es auf die Grenze von Flurstück 2502/8 trifft. Die Ostgrenze wird von der Westgrenze der Flurstücke 2502/7 und 2503 gebildet bis sie wieder auf die bestehende Erschließung Pfitznerweg , Flurstück 2527, trifft. An dieser Stelle knickt sie in Richtung Westen ab und verläuft hier etwa 27m an der südlichen Grenze des Flurstücks 2527 entlang knickt dann nach Norden ab und trifft hier auf die nördliche Grenze von Flurstück 2527.<br>
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Der Geltungsbereich für Teil 1 erstreckt sich im Norden entlang der bestehenden Erschließung Pfitznerweg, Flurstück 2527 und übernimmt im Osten und Süden die Grenze des Flurstücks 2503. Im weiteren Verlauf durchschneidet die Plangebietsgrenze das Flurstück 2502/7, trifft auf das Flurstück 2502/6 und knickt dann Richtung Westen ab bis es auf die Grenze von Flurstück 2502/8 trifft. Die Ostgrenze wird von der Westgrenze der Flurstücke 2502/7 und 2503 gebildet bis sie wieder auf die bestehende Erschließung Pfitznerweg , Flurstück 2527, trifft. An dieser Stelle knickt sie in Richtung Westen ab und verläuft hier etwa 27m an der südlichen Grenze des Flurstücks 2527 entlang knickt dann nach Norden ab und trifft hier auf die nördliche Grenze von Flurstück 2527.
  
<u>Teilbereich 2:</u>
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Auch für die Flurstücke 2508, 2508/3, 2508/4 und 2508/5 weist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0161-01 Ortskern Hagenbach aus dem Jahre 1976 eine Spielplatzfläche aus. Die genaue Lage ist in der beigefügten Anlage 1 als Teil 2 ersichtlich.
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'''Teilbereich 2'''
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Auch für die Flurstücke 2508, 2508/3, 2508/4 und 2508/5 weist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0161-01 Ortskern Hagenbach aus dem Jahre 1976 eine Spielplatzfläche aus.
  
 
Dieser Spielplatz wurde im Rahmen der Reduzierung von Spielplätzen im Jahre 2003 aufgegeben und zurück gebaut. Um auch diese einer langfristigen privaten Nutzung zuführen zu können, ist es erforderlich die bisherige Festsetzung als öffentliche Spielplatzfläche aufzuheben. <br>Es wird deshalb vorgeschlagen den Bebauungsplan entsprechend zu ändern und das Flurstück 2508/3 als private Grünfläche festzusetzen und die südlich angrenzenden Garagen mit Zufahrt dem Bestand anzupassen.
 
Dieser Spielplatz wurde im Rahmen der Reduzierung von Spielplätzen im Jahre 2003 aufgegeben und zurück gebaut. Um auch diese einer langfristigen privaten Nutzung zuführen zu können, ist es erforderlich die bisherige Festsetzung als öffentliche Spielplatzfläche aufzuheben. <br>Es wird deshalb vorgeschlagen den Bebauungsplan entsprechend zu ändern und das Flurstück 2508/3 als private Grünfläche festzusetzen und die südlich angrenzenden Garagen mit Zufahrt dem Bestand anzupassen.
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Anlage 3: [[Media:10-131_3.pdf{{!}}Lageplan]]
 
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Anlage 4: [[Media:10-131_ori.pdf{{!}}Orientierungsplan]]<br>
 
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<u>B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0161-01/01 „1. Änderung Ortskern Hagenbach“</u><br>Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 01.03.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0161-01/01 „1. Änderung Ortskern Hagenbach“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.<br>|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Aufstellung des Bebauungsplans "1. Änderung Ortskern Hagenbach"; hier: Auslegungsbeschluss|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=28.04.2010|paragraph-template-backlink=2141541/0/meetingminutes|}}
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<div style="margin-bottom: 0cm;"><u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> berichtet, dass ins Verfahren im Rahmen eines Auslegungsbeschlusses eingetreten wird. Reaktionen aus der Bevölkerung bleiben abzuwarten.<br><br><u>Stadträtin Herrmann</u> signalisiert grundsätzliche Zustimmung. Sollte es Bedenken aus den Reihen der Bevölkerung geben, müsste das Thema jedoch noch einmal diskutiert werden.</div>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<div style="margin-bottom: 0cm;"><u>A) Bebauungsplan Nr. 0161-01/01 "1. Änderung Ortskern Hagenbach“<br></u><span style="text-decoration: none;">Der B-Plan Nr.</span><span style="text-decoration: none;">0161-01/01</span><span style="text-decoration: none;">„1. Änderung Ortskern Hagenbach</span><span style="text-decoration: none;">“</span><span style="text-decoration: none;">wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom</span><span style="text-decoration: none;">01.03.2010</span><span style="text-decoration: none;">mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.</span></div><div style="margin-bottom: 0cm;"><span style="text-decoration: none;"></span><u><br>B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0161-01/01 „1. Änderung Ortskern Hagenbach “<br></u><span style="text-decoration: none;">Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom</span><span style="text-decoration: none;">01.03.2010</span><span style="text-decoration: none;">. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes</span><span style="text-decoration: none;">Nr. 0161-01/01</span><span style="text-decoration: none;">"1. Änderung Ortskern Hagenbach</span><span style="text-decoration: none;">“</span><span style="text-decoration: none;">. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.</span><u><br></u><span style="text-decoration: none;">Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.</span></div><div style="margin-bottom: 0cm;"><span style="text-decoration: none;">(27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)</span></div>|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
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Aktuelle Version vom 12. Mai 2010, 06:22 Uhr

Sachvortrag:

Teilbereich 1

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0161-01 Ortskern Hagenbach aus dem Jahre 1976 weist das städtische Flurstück Nr. 2503 im Stadtteil Hagenbach zwischen Pfitzner- und Schönbergweg in Teilen als Spielplatzfläche aus.

Der Spielplatz wurde seit 1976 nicht realisiert. In Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend, Schule & Soziales wurde deutlich, dass hierfür auch in Zukunft kein Bedarf besteht, denn weitere Spielplätze sind im Umfeld ausreichend und gut erreichbar vorhanden.

Da für einen Spielplatz kein weiterer Bedarf besteht und um einen sinnvollen Beitrag zur Reduzierung des Pflegeaufwandes für öffentliche Grünflächen zu leisten, wird vorgeschlagen den Bebauungsplan zu ändern und die Möglichkeit für eine bauliche Nachverdichtung im Bestand zu schaffen.

Diese ist in Form eines zweigeschossigen Wohngebäudes mit Laternengeschoss städtebaulich verträglich einzufügen. Sie stellt den städtebaulichen Übergang von der im Norden angrenzenden vier- bis sechsgeschossigen und der südlichen und westlichen zweigeschossigen Bebauung dar.
Die bisher für eine Spielplatznutzung notwendige fußläufige Verbindung nach Süden zum Schönbergweg kann ersatzlos entfallen und wird dem Bestand als private Freifläche angepasst.

Der Geltungsbereich für Teil 1 erstreckt sich im Norden entlang der bestehenden Erschließung Pfitznerweg, Flurstück 2527 und übernimmt im Osten und Süden die Grenze des Flurstücks 2503. Im weiteren Verlauf durchschneidet die Plangebietsgrenze das Flurstück 2502/7, trifft auf das Flurstück 2502/6 und knickt dann Richtung Westen ab bis es auf die Grenze von Flurstück 2502/8 trifft. Die Ostgrenze wird von der Westgrenze der Flurstücke 2502/7 und 2503 gebildet bis sie wieder auf die bestehende Erschließung Pfitznerweg , Flurstück 2527, trifft. An dieser Stelle knickt sie in Richtung Westen ab und verläuft hier etwa 27m an der südlichen Grenze des Flurstücks 2527 entlang knickt dann nach Norden ab und trifft hier auf die nördliche Grenze von Flurstück 2527.


Teilbereich 2

Auch für die Flurstücke 2508, 2508/3, 2508/4 und 2508/5 weist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0161-01 Ortskern Hagenbach aus dem Jahre 1976 eine Spielplatzfläche aus.

Dieser Spielplatz wurde im Rahmen der Reduzierung von Spielplätzen im Jahre 2003 aufgegeben und zurück gebaut. Um auch diese einer langfristigen privaten Nutzung zuführen zu können, ist es erforderlich die bisherige Festsetzung als öffentliche Spielplatzfläche aufzuheben.
Es wird deshalb vorgeschlagen den Bebauungsplan entsprechend zu ändern und das Flurstück 2508/3 als private Grünfläche festzusetzen und die südlich angrenzenden Garagen mit Zufahrt dem Bestand anzupassen.

Der Geltungsbereich für Teil 2 umfasst die Grundstücke 2508, 2508/3, 2508/4 und 2508/5 vollständig.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Lageplan

Anlage 4: Orientierungsplan


Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass ins Verfahren im Rahmen eines Auslegungsbeschlusses eingetreten wird. Reaktionen aus der Bevölkerung bleiben abzuwarten.

Stadträtin Herrmann signalisiert grundsätzliche Zustimmung. Sollte es Bedenken aus den Reihen der Bevölkerung geben, müsste das Thema jedoch noch einmal diskutiert werden.

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0161-01/01 "1. Änderung Ortskern Hagenbach“
Der B-Plan Nr.0161-01/01„1. Änderung Ortskern Hagenbachwird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom01.03.2010mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0161-01/01 „1. Änderung Ortskern Hagenbach “
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom01.03.2010. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des BebauungsplanesNr. 0161-01/01"1. Änderung Ortskern Hagenbach. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
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