§ 75 - Ehrenamtliche Ortsvorsteherin für Bibersfeld; hier: Wahl und Einsetzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Als ehrenamtliche Ortsvorsteherin in Bibersfeld wurde in der Ortschaftsratssitzung am 16.03.2010 Frau Ute Fritz vorgeschlagen.

In der Gemeinderatssitzung vom 24.03.2010 wurde die Wahl für Bibersfeld auf die Sitzung des Gemeinderats am 28.04.2010 vertagt.

Nach § 71 Abs. 1 GemO erfolgt nun auf den Vorschlag des Ortschaftsrats die Wahl im Gemeinderat.


Oberbürgermeister Pelgrim begrüßt Frau Ute Fritz in den Reihen des Gemeinderats. Er freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr.

Frau Fritz stellt sich mit persönlichen Worten kurz vor.

Da keine geheime Wahl gewünscht wird, erfolgt eine offene Abstimmung mit folgendem Ergebnis: einstimmig - 29 -.

Oberbürgermeister Pelgrim gratuliert der ehrenamtlichen Ortsvorsteherin Fritz zur Wahl. Er nimmt sogleich im Anschluss die förmliche Einsetzung mittels Ernennungsurkunde zur Ehrenbeamtin vor.

Ehrenamtliche Ortsvorsteherin Fritz erhält eine Blumenstrauß und die Anstecknadel der Stadt Schwäbisch Hall. Sie bedankt sich für das in sie gesetzte Vertrauen.

Beschluss:

Frau Ute Fritz wird zur ehrenamtlichen Ortsvorsteherin von Bibersfeld gewählt.

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