§ 1 - Ehrenamtliche Ortsvorsteherin für Bibersfeld; hier: Wahl und Einsetzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Als ehrenamtliche Ortsvorsteherin in Bibersfeld wurde in der Ortschaftsratssitzung am 16.03.2010 Frau Ute Fritz vorgeschlagen.

In der Gemeinderatssitzung vom 24.03.2010 wurde die Wahl für Bibersfeld auf die Sitzung des Gemeinderats am 28.04.2010 vertagt.

Nach § 71 Abs. 1 GemO erfolgt nun auf den Vorschlag des Ortschaftsrats die Wahl im Gemeinderat.

Beschluss:

Frau Ute Fritz wird zur ehrenamtlichen Ortsvorsteherin von Bibersfeld gewählt.

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