§ 93/1 - Bebauungsplan „An der Breiteich“; hier: Wohnturm der Firma Röwisch - Nochmaliger Auslegungsbeschluss - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2010 (§ 64) empfohlen, die Planung des Hochhauses im Plangebiet nicht weiter zu verfolgen.

Die entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan sollen ersatzlos entfallen, stattdessen ist die Ausweisung einer privaten Grünfläche geplant.


Stadtrat Dr. Pfisterer weist darauf hin, dass der Bau- und Planungsausschuss noch nie die Pläne für die Erstellung eines Hochhauses verfolgt hat. Er wird diese Pläne folglich auch nicht weiterverfolgen.

Beschluss:

Der Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2009 wird hiermit in dem beschriebenen Umfang ergänzt; der Bebauungsplan Nr.0195-01 „An der Breiteich“ wird nochmals gemäß § 3 Abs .2 BauGB ohne die Festsetzungen für ein Hochhaus öffentlich ausgelegt.
(27 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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