§ 60 - Sparkasse Schwäbisch Hall, Hafenmarkt; hier: Änderung der Treppenanlage (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Sparkasse Schwäbisch Hall am Hafenmarkt ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht barrierefrei erschlossen. Die Sparkasse klagt über zurückgehende Kundenzahlen, da diese Erschließungsform nicht gewährleistet ist.

Die Sparkasse hat das Architekturbüro Fritz aus Stuttgart mit Entwurfslösungen für eine barrierefreie Erschließung beauftragt. Die Lösungen sind in Lageplänen dargestellt. Der Entwurf selbst wird im Rahmen eines mündlichen Vortrags vom planenden Architekten in der Sitzung selbst erläutert. Da es ein Vorgang ist, der sich wesentlich auf das Stadtbild auswirkt, ist die Zustimmung des Gemeinderats erforderlich.

Anlage 1: Grundriss Variante 1

Anlage 2 : Perspektive Variante 1

Anlage 3: Grundriss Variante 2

Anlage 4: Modellperspektive Variante 2


Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass zwischenzeitlich die Stellungnahme des Landesdenkmalamts vorliegt, welches gegen die geplanten Baumaßnahmen keine Einwendungen vorbringt

Beschluss:

Der Gemeinderat berät die Ausführungen des planenden Architekten. Die barrierefreie Erschließung der Sparkasse wird grundsätzlich gebilligt.
(einstimmig - 38 -)

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