§ 21 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Stadtwerke (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 14. April 2010, 05:49 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben die Absicht, auf dem Gelände der ehemaligen Gartenschauhalle ein zusätzliches Bürogebäude für die technische Verwaltung zu errichten. Hierzu wurden im Vorverfahren drei geeignete Büros ausgewählt, die einen Entwurf für das Projekt generierten. Nach weiterer Bearbeitung der Entwürfe hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke entschieden, dass Architekturbüro Obinger mit der weiteren Bearbeitung dieses Entwurfs zu beauftragen.

Planungsrechtlich ist das Gelände derzeit als Marktgelände ausgewiesen. Zur Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Bebauungsplans notwendig. Im Einvernehmen mit der Verwaltung wurde vorgeschlagen, dieses Projekt im Rahmen eines so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu realisieren. Hierzu ist erforderlich, dass der Gemeinderat grundsätzlich der Ausarbeitung eines VE-Plans durch die Stadtwerke zustimmt.

Beschluss:

Der Ausarbeitung und Vorlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Realisierung eines Verwaltungsgebäudes für die Stadtwerke wird zugestimmt.

Meine Werkzeuge