2141523/meetingminutes/2159858/paragraph

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Von Seiten der '''Bürgerschaft''' ging ein Schreiben ein. Die verfahrensrelevanten Bedenken dieses Schreibens die einer Abwägung bedürfen werden im folgenden aufgeführt.
 
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Version vom 8. Mai 2010, 01:09 Uhr

Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0311-04/01 „Grauwiesenweg – 1. Änderung“ in Schwäbisch Hall - Hessental wurde in der Zeit vom 28.01. bis 01.03.2010 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Bürgerschaft ging ein Schreiben ein. Die verfahrensrelevanten Bedenken dieses Schreibens die einer Abwägung bedürfen werden im folgenden aufgeführt.

Bedenken werden erhoben gegen „die Ausführungen dieses Planes – speziell die Beseitigung der öffentlichen Parkplätze“. Als Begründung führt der Bürger aus: „Die Verkehrssituation in diesem Bereich ist katastrophal. Dies betrifft besonders die Parksituation. Im Grauwiesenweg ist ein reger Verkehr auch mit parkenden Autos zum Kindergarten Pfiffikus, weil ja heute fast jedes Kind – bzw. jede Mutter oder jeder Vater mit dem Auto zum Kindergarten fahren muss. Alle Bewohnerinnen und Bewohner im Grauwiesenweg haben nur eine Garage bzw. einen Parkplatz. In vielen Häusern sind aber mehrere Autos vorhanden, so dass viele Laternenparkerinnen/-parker vorhanden sind. Selbst für den Kindergarten sind nur für wenige Beschäftigte Parkplätze vorhanden. Auch das Evang. Pfarramt im Grauwiesenweg hat keinen Besucherparkplatz.

Ein paar Meter unterhalb des Rathauses ist die Hessentaler-Apotheke. Auch gibt es für die Apotheke, die Ärzte und andere Praxen zu wenig Parkplätze.

Selbst von der Besenwirtschaft am Katzenzipfel und der Post in der Sulzdorfer Straße parken Autos am Rathaus.“
Abwägungsvorschlag:
Die Einschätzung das die Parkplatzsituation im Grauwiesenweg „katastrophal“ wäre, wird von der Verwaltung nicht geteilt. Die 6 öffentlich ausgewiesenen Stellplätze waren dem Rathaus und seiner Nutzung zugeordnet. Nachdem diese Nutzung aufgegeben ist, sind die Stellplätze entbehrlich. Entlang des Grauwiesenweges besteht die Möglichkeit am Straßenrand zu parken, es handelt sich um eine Tempo-30-Zone in ausreichender Straßenbreite. Es kann nicht Aufgabe der Öffentlichkeit sein für Eigentümerinnen und Eigentümer von mehreren Fahrzeugen auf öffentlicher Fläche Stellplätze herzustellen bzw. vorzuhalten. Hier müssen Möglichkeiten auf dem privaten Grundstück gefunden werden.

Die Immobilie des ehemaligen Rathauses soll nach der Nutzungsaufgabe veräußert werden, ohne Umgriffsflächen um das Gebäude wird eine Veräußerung kaum möglich sein.

Dem Wunsch auf Beibehalt der öffentlichen Stellplätze an dieser Stelle wird daher nicht entsprochen.


Von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen, vorgebracht.

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan


Stadtrat Unser spricht sich gegen die Sitzungsvorlage aus, da es s. E. durchaus einen großen Bedarf Parkplätzen gibt. Es hält außerdem den Verkauf des ehemaligen Rathauses Hessental für nicht realistisch.

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der Darstellung erläutert, entschieden.

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0311-04/01 „Grauwiesenweg – 1. Änderung“
Der Bebauungsplan Nr. 0311-04/01 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 23.11.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Plangebiet „Grauwiesenweg – 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Grauwiesenweg – 1. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dar­gestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 23.11.2009. Der Geltungs­bereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0311-04/01.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(31 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)

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