§ 47 - Unterstützungsbeitrag für die Hochschule Heilbronn (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 22.07.2008 zwischen der Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall, treuhänderisch verwaltet durch die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und der Hochschule Heilbronn wurde vereinbart, dass die Stiftung an die Hochschule einen jährlichen Unterstützungsbeitrag in Höhe von 660.000,00 € leistet.
Die Zahlungen erfolgen in vierteljährlichen Raten zu je 165.000,00 €, jeweils zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober. Die Zahlungen enden mit der letzten Rate am 15. Juli 2024. Die Beiträge werden von der Hochschule als zweckgebundene Drittmitteleinnahme ausschließlich zur Abgeltung der standortbezogenen Kosten für die weitere Einrichtung und den Betrieb des Hochschulstandorts Schwäbisch Hall einschließlich der an den Hochschulstandorten Heilbronn und Künzelsau für den Hochschulstandort Schwäbisch Hall anfallenden Kosten verwendet.
Im doppischen Haushalt 2010 der Hospitalstiftung sind beim Produktsachkonto 112201 4316 0000 entsprechende Mittel eingestellt.
Gegenfinanziert wird der Unterstützungsbeitrag durch Spenden aus der Wirtschaft.


Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass geprüft wird ob die Auszahlungen mit den Leistungen im Einklang stehen. Hier für muss eine Abrechnung vorgelegt werden.

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt:

  1. die verbleibenden 3 Raten in Höhe von je 165.000,00 € zum 15. April, 15. Juli und 15. Oktober an die Hochschule Heilbronn auszuzahlen.
  2. diese Zahlungen auch in den Folgejahren jeweils zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober an die Hochschule Heilbronn zu leisten.

(einstimmig - 38 -)

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