§ 42 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" für 2010; hier: Verabschiedung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Dem Gemeinderat liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2010 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ in Schwäbisch Hall sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2009 – 2013 vor.

Der Haushaltsplan wurde am 03. Februar 2010 im Gemeinderat (§ 12) öffentlich eingebracht. Beratungen haben in der nichtöffentlichen Sitzung des Hospitalausschusses am 08. Februar 2010 (§ 33) stattgefunden.

Anlage: Satzung

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die erstmalige Aufstellung eines doppischen Haushalts. Diese Form der doppischen Aufstellung wird künftig auch bei den Haushalten der Stadt Anwendung finden. Im Laufe der Jahrhunderte ist ein Realvermögen mit solider Struktur entstanden. Dieses Vermögen gilt es zu schützen. Trotz des hohen Kapitals ist jedoch die Ertragskraft vergleichsweise gering.

Stadtrat Kaiser sieht den doppischen Haushalt als Herausforderung für den Gemeinderat. Er hebt positiv heraus, dass die Teilhaushalte sich an der seitherigen Struktur orientieren, sowie die Hilfestellung durch die Erläuterungen. Auf den ersten Blick scheint es ein negatives Ergebnis zu sein, jedoch sind die neuen Strukturen der FH, die Stiftungsprofessur, der Wegfall der Mieterträge durch die Veräußerung des Solbads, die niederen Kapitalmarktzinsen sowie die höheren Aufwendungen für die Bauunterhaltung zu berücksichtigen.
Er geht auf die einzelnen Teilhaushalte ein und bestätigt Oberbürgermeister Pelgrim, dass es sich um eine große, solide Stiftung handelt, die die bisherige Linie zeitgemäß fortführt.

Stadtrat Felger sieht die Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" als große solide Stiftung mit breitem Wirkungsgrad auf die Bevölkerung. Er ruft die Eckdaten des Haushalts in Erinnerung. Einem Basiskapital in Höhe von 91,4 % stehen lediglich Verbindlichkeiten in Höhe von 7 % gegenüber. Dies bedeutet den niedrigsten Schuldenstand seit 30 Jahren. Künftige Ziele sind eine ordentliche Tilgung (was zu einer Senkung der Zinslast führt) und keine neuen Kreditaufnahmen. Auch die Liquidität des Unternehmens ist im Blick zu behalten. Er sieht die Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" in einer positiven Entwicklung.

Stadtrat Preisendanz sieht die Stiftung in einem positiven Licht, er kritisiert jedoch die mangelnde Übersichtlichkeit des doppischen Haushalts. Er stellt insbesondere die Bezeichnungen wie, z. B. „Produkt Bildung“ in Frage.

Beschluss:

  1. Die Haushaltssatzung der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2010 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Mittelfristige Finanzplanung 2009 – 2013 in der vorliegenden Fassung.

(einstimmig - 38 -)

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