§ 6 - Wahl von ehrenamtlichen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern von Bibersfeld, Eltershofen, Gailenkirchen, Tüngental und Weckrieden (öffentlich)

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Sachvortrag:

Als ehrenamtliche Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher wurden in den Ortschaften vorgeschlagen:

Ortschaft
Name
Vorschlag im Ortschaftsrat am
Bibersfeld
Fritz, Ute
16.03.2010
Eltershofen
Schömenauer, Gerhard
09.03.2010
Gailenkirchen

Biedermann, Rainer

Pawlitzki, Hartmut

10.03.2010
Tüngental
Dorsch, Fritz
11.02.2010
Weckrieden
Moser, Eckhard
17.02.2010

Nach § 71 Abs. 1 GemO erfolgt auf den Vorschlag des Ortschaftsrats die Wahl im Gemeinderat.

Für die Ortschaft Gailenkirchen erfolgt die Abstimmung zwischen den Herren Biedermann und Pawlitzki (Wahl im Ortschaftsrat 5:5, bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit).

Beschluss:

  1. Frau Ute Fritz wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der 42. Änderung der Hauptsatzung zum ehrenamtlichen Ortsvorsteherin in Bibersfeld gewählt.
  2. Herr Gerhard Schömenauer wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der 42. Änderung der Hauptsatzung zum ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Eltershofen gewählt.
  3. Herr Fritz Dorsch wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der 42. Änderung der Hauptsatzung zum ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Tüngental gewählt.
  4. Herr Eckhard Moser wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der 42. Änderung der Hauptsatzung zum ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Weckrieden gewählt.
  5. Herr Rainer Biedermann oder Herr Hartmut Pawlitzki wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der 42. Änderung der Hauptsatzung zum ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Gailenkirchen gewählt.
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