§ 254 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für 2010/2011; a) Haushaltsreden der Fraktionen; b) Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe; c) Verabschiedung (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. VFA vom 30.11.09 (Wirtschaftspläne)

Dem Gemeinderat liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2010/2011 der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2009 - 2013 vor. Der Haushaltsplan und die Mittelfristige Finanzplanung der Stadt wurde am 19. Oktober im Gemeinderat eingebracht.
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Werkhof, Friedhöfe und Touristik und Marketing wurden am 30. November 2009 im VFA nichtöffentlich eingebracht und beraten und anschließend an den Gemeinderat weitergeleitet.

Beratungen des Haushaltsplanes haben am 21. Oktober (GR nichtöffentlich), 11. November (GR öffentlich) sowie am 25. November 2009 (GR öffentlich) stattgefunden.

Die Anträge, Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats wurden von der Verwaltung mit Schreiben vom 20. November 2009 beantwortet.

In der Sitzung am 25. November 2009 hat der Gemeinderat verschiedene Änderungen zum Haushaltsplanentwurf beschlossen. Diese Änderungen sind im Schreiben der Verwaltung vom 09. Dezember 2009 zusammengestellt.


Oberbürgermeister Pelgrim
umreißt die haushaltstechnischen Entwicklungen der letzten 14 Tage: Nach einem Haushaltserlass des Landes werden im HH-Jahr 2011 die Pro-Kopf-Zuweisungen sinken, für Schwäbisch Hall bedeutet dies einen Einnahmeausfall in Höhe von 1,7 Mio. €. Da Schwäbisch Hall jedoch nicht nur Empfängergemeinde sondern auch zahlende Gemeinde ist werden zusätzlich 300.000 € Einzahlungen fällig, was einen erhöhten Finanzbedarf in Höhe von 2 Mio. € für das Jahr 2011 bedeutet. Es ist beabsichtigt, diesen Betrag aus der Rücklage zu entnehmen, allerdings wird sich dann die Rücklage in Höhe der Mindestrücklage bewegen. Ein weiterer Rückgriff auf die Rücklage ist dann nicht mehr möglich. Nach heutigem Stand wird sich die Gewerbesteuerentwicklung entsprechend der im Haushalt veranschlagten Prognose in Höhe von 23 Mio. € bewegen. Wird sich hier jedoch gravierendes ändern, müsste ein Nachtragshaushaltsplan erstellt werden. In der Mittelfristigen Finanzplanung sind in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 11 - 12 Mio. € Kreditaufnahme vorgesehen, was den Schuldenstand innerhalb von zwei Jahren wieder auf ca. 23 Mio. € wachsen liese. Dies ist von der Verwaltung so nicht vorgesehen, d. h. die Planansätze in den kommenden Jahren müssen auf jeden Fall unterschritten werden.

Stadträtin Rabe für die CDU-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Vogt für die SPD-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Baumann für die FWV-Fraktion siehe Anlage

Stadträtin Herrmann für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: siehe Anlage

Stadtrat Preisendanz für die FDP-Fraktion: siehe Anlage

Beschluss:

  1.  Die Haushaltssatzung der Stadt für die Jahre 2010/2011 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
    (einstimmig - 36 -)
  2. Die Mittelfristige Finanzplanung 2009 - 2013 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
    (26 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
  3. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe werden wie folgt festgesetzt:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

- Erfolgsplan:
Erträge mit
Aufwendungen mit
6.876.000 €
6.782.100 €
6.941.500€
6.897.700 €
- Vermögensplan:
in Einnahmen und Ausgaben von je
13.384.810€ 7.291.300€
- Kreditermächtigung:
Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen wird festgesetzt auf:
8.122.237 € 3.922.500€
- Kassenkredite:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:
3.500.000 € 3.500.000€


Eigenbetrieb Städtischer Werkhof

- Erfolgsplan:
Erträge mit
Aufwendungen mit
6.541.270 €
6.500.600 €
6.354.390€
6.349.000€
- Vermögensplan:
in Einnahmen und Ausgaben von je
1.195.575 € 825.500 €
- Kreditermächtigung:
Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen wird festgesetzt auf:
  18.489 € 432.100 €
- Kassenkredite:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:
2.000.000€ 2.000.000€


Eigenbetrieb Friedhöfe Schwäbisch Hall

- Erfolgsplan:
Erträge mit
Aufwendungen mit
552.500 €
1.058.000 €
573.000 €
1.056.000 €
- Vermögensplan:
in Einnahmen und Ausgaben von je
894.817 € 779.000 €
- Kassenkredite:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:
500.000 € 500.000 €

(einstimmig - 36 -)

4. Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall

- Erfolgsplan:
Erträge mit
Aufwendungen mit
1.013.700 €
2.045.500 €
950.200 €
2.021.700 €
- Vermögensplan:
in Einnahmen und Ausgaben von je
1.041.800 € 1.081.500 €

(30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen - Kreditermächtigung - bei den Eigenbetrieben Abwasserbeseitigung und Werkhof Kredite nach Bedarf aufzunehmen.
(einstimmig - 36 -)

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