§ 251 - Ostumfahrung; hier: Vorläufige Schlussrechnung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Ostumfahrung von Schwäbisch Hall wurde vor zwei Jahren baulich fertiggestellt. Ursprünglich war die Ostumfahrung von der L2218 bis zur Kreuzung an der Raiffeisenstraße geplant. Dieses Projekt beinhaltete 3,4 km Straßenneubau, ein Brückenbauwerk über den Wettbach, zwei Kreisverkehrsbauwerke und zwei Kreuzungsbauwerke mit Ampelanlage. Die Projektkosten wurden einschließlich der notwendigen landschaftspflegerischen Begleitarbeiten und dem notwendigen Grunderwerb auf 9.100.000,- € veranschlagt. Auf Grund der seinerzeit wirtschaftlich schlechten Situation im Baugewerbe und dem für Ausschreibung günstigen Zeitpunkt konnten bei der Ausschreibung außergewöhnlich niedrige Herstellungskosten erreicht werden.

Der Gemeinderat folgte deshalb den Empfehlungen der Verwaltung und beschloss den Weiterbau der Ostumfahrung um 300 m von der Raiffeisenstraße bis zur L1060. Hier wurde ein drittes Kreisverkehrsbauwerk gebaut. Weiterhin wurde beschlossen, die Kurvenausrundung an der Eugen-Bolz-Straße (300 m) sowie die Kurvenausrundung vor Altenhausen (200 m) einschließlich einer neuen Bushaltestelle zu bauen. Durch diese 3 Maßnahmen konnten zusätzlich 800 m Straße realisiert werden.

Für die Baumaßnahmen wurden im Haushalt bereit gestellt.

HH-Jahr Baukosten Sperrbetrag Grunderwerb
2005 180.000 €

2006 2.760.000 €
383.023,10 €
2007 4.460.000 € 255.948,00 € 259.399,00 €
2008 900.000 € 81.763,13 € 104.914,85 €
2009 563.664 €
4.296,00 €
Summe 8.863.664 € 337.711,13 € 751.632,95 €


Insgesamt bereitgestellt für Baukosten und Grunderwerb 9.615.296,95 €
abzüglich Sperrbeträge 337.711,13 €
damit tatsächlich bereitgestellt 9.277.585,82 €


Das Gesamtprojekt wurde beim Land Baden-Württemberg als GVFG Maßnahme angemeldet. Die Anerkennung folgte 2006. Der Zuschusssatz für die förderfähigen Kosten beträgt 70 %. Der Zuwendungsbescheid gemäß GVFG hatte eine Förderobergrenze von 5.123.000 €. Im Sommer diesen Jahres wurde die Förderobergrenze auf 5.358.000 € erhöht. Die hieraus resultierenden Mehreinnahmen betragen 235.000,00 €.

Im Folgenden werden die einzelnen Kostenblöcke aufgelistet:

Straßenbau 5.315.672,79 €
Brückenbauwerk 861.040,54 €
Honorarkosten
(Planung, Geologie, Statik, Projektsteuerung, Anwalt)
755.798,50 €
Begrünung, Ausgleichsmaßnahmen, Entschädigung Landwirte 586.345,29 €
Beschilderung, Signalanlagen, Markierung, Leitplanken 211.618,87 €
Kampfmittelbeseitigung 180.556,75 €
Beteiligung Lärmschutzwand Fotovoltaik (Stadtwerke) 180.000,00 €
Vermessung 118.760,68 €
Verschiedenes (Leitungsumverlegungen, Sicherung, Nebenkosten) 85.361,20 €
Umbau Otto-Hahn-Straße 55.970,16 €
Zwischensumme 8.351.124,28 €
Zuzügl. Grunderwerbskosten 749.630,34 €
Gesamtkosten bis heute 9.100.754,62 €


Haushaltsmäßig bereitgestellt wurden nach Abzug von Sperrbeträgen Mittel in Höhe von 9.277.585,82 €. Damit ergibt sich eine rechnerische Differenz von 176.831,20 €. Diese vermindert sich noch um die nicht in Anspruch genommenen und deshalb nicht mehr verfügbaren Mittel aus den Jahren 2005- 2008 in Höhe von 2.932,01 €. Es verbleibt somit ein Ausgaberahmen von 173.899,19 €. Dieser erhöht sich noch um die Differenz der bereits beschriebenen Erhöhung der Förderobergrenze, also um 235.000,00, €. Damit stehen aktuell noch insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 408.899,19 € zur Verfügung. Von diesem Betrag müssen noch die nachfolgenden Ausgaben getätigt werden

Anerkannte Nachtragsforderung Fa. Kirchhoff:
Vor kurzer Zeit konnten die Verhandlung über eine Nachtragsforderung der Firma Kirchhoff abgeschlossen werden (zur Erläuterung: Nachträge entstehen dann, wenn die ausführende Firma mehr Leistungen erbringt ober erbracht haben will als im Leistungsverzeichnis aus-geschrieben oder wenn das Leistungsverzeichnis unterschiedlich interpretiert wird). Nach dem vorliegenden Abschluss der Nachtragsverhandlungen verbleibt der Firma Kirchhoff für die geleisteten Tiefbauarbeiten ein Guthaben von 128.245,09 €. Dieser Betrag ist bislang noch nicht beschlossen. Die Kosten sind durch die vorhandenen Haushaltsmittel gedeckt.

Lärmschutzwand Gelbingen
Zur Zeit läuft noch die Realisierung des Lärmschutzes Gelbingen. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses wird der hierfür veranschlagte Betrag von 180.000,00 € ausreichen. Die Kosten sind ebenfalls durch die vorhandenen Haushaltsmittel gedeckt.

Strittige Nachtragsforderung der Fa. Kirchhoff:
Eine weitere Nachtragsforderung der Firma Kirchhoff an die Stadt ist jedoch noch strittig. Die Frage der Anerkennung dieses Nachtrages muss gerichtlich entschieden werden. Konkret geht es um einen Nachtrag über Teilleistungen im Erdbau, die von der Verwaltung auf Grund versäumter Fristen bei der Beantragung nicht anerkannt werden konnten. Der strittige Betrag wird maximal 100.000,00 € betragen. Für den Fall, dass die Stadt bei diesem Rechtsstreit unterliegt, hat die GVFG-Stelle des Regierungspräsidiums bereits angekündigt, dass sie diesen Betrag in die Gesamtförderung übernehmen wird. Somit wird sich einnahmeseitig das Ergebnis um 70.000,00 € verbessern. Für die Stadt bleibt jedoch ein Restrisiko von 30.000,00 €. Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens kann dann die endgültige Schlussrechnung für dieses Straßenbauprojekt erfolgen. Die 30.000,00 € sind ebenfalls in den verbleibenden Haushaltsmitteln enthalten.

Grunderwerb:
Noch nicht endgültig abgeschlossen ist der Grunderwerb. Hier sind noch die aufgrund der Straßenschlußvermessung sich ergebenden Mehr- / Minderflächen mit einigen Grundstücks-eigentümern abzuwickeln. Nach jetzigem Stand wird die Stadt Schwäbisch Hall noch ca. 10.000,- € für zusätzlich in Anspruch genommene Mehrflächen erstatten müssen, erhält jedoch aufgrund von weniger in Anspruch genommenen Flächen ca. 22.000,- €. Im Ergebnis wird sich also noch eine Einnahme von ca. 12.000,- € ergeben.

Zusammenstellung:

Derzeit noch verfügbar 408.899,19 €
Abgl. anerkannte Nachtragsforderung Fa. Kirchhoff 128.245,09 €
Abzgl. Lärmschutzwand Gelbingen 180.000,00 €
Abzgl. strittige Nachforderung Fa. Kirchoff 30.000,00 €
Zwischensumme 70.654,10 €
Zuzügl. Einnahmen Grunderwerb 12.000,00 €
Restmittel 82.654,10 €


Das Regierungspräsidium Stuttgart hat sich bei der Bewertung und Zuordnung der einzelnen Maßnahmen im Hinblick auf die Förderfähigkeit außerordentlich kulant gezeigt. So konnten nachträglich die Bauabschnitte 4 und 5 (Eugen-Bolz-Straße, Altenhausen) in die Gesamtförderung miteinbezogen werden. Auch bei der Bewertung der Grunderwerbskosten zeigte sich das RP sehr entgegenkommend. Wie bereits weiter oben erläutert, wurde der Zuwendungsbescheid aufgestockt.

Es konnte also deutlich mehr realisiert werden als ursprünglich geplant.
Unterstützt durch die kooperative und verständnisvolle Haltung des Regierungspräsidiums konnte diese Baumaßnahme mit all ihren Komponenten erfolgreich abgeschlossen werden.

Anlage: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet von einem zufriedenstellenden Ergebnis, die Budgets wurden eingehalten. Es sind jedoch noch geringfügige Restmittel vorhanden, die für begleitende Maßnahmen in Breitenstein eingesetzt werden.

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