§ 248 - Bebauungsplan "Obere Äcker, Bibersfeld - 1. Änderung; hier: Umwandlung von öffentliche Grünfläche in private Grünfläche - Auslegungsbeschluss - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Bauleitpläne der 80er und 90er Jahre weisen häufig am Randbereich größere Grünflächen auf. Diese Grünflächen waren häufig als öffentliche Grünflächen mit der Nutzungsspezifizierung Obstbaumwiese ausgewiesen. Insbesondere im Baugebiet Bibersfeld – Obere Äcker wird diese Ausweisung in größerem Umfang vorgenommen. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, des Erschließungsträgers der weit über das notwendige Maß der Erschließung hinausgeht.

Die Pflege dieser großflächigen Obstbaumwiesen wurde vom Bauhof, später Werkhof vorgenommen. Vor dem Hintergrund, dass für die Grünflächenpflege auch ausreichend Haushaltsmittel eingestellt werden konnten war diese Thematik für die Stadt nie ein Problem. Im Zuge der verschiedenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen mussten die Mittel für die Grünflächenpflege drastisch gekürzt werden. Das Ergebnis ist, dass für die Pflege der großflächigen Obstbaumwiesen keine Mittel mehr verwendet werden können.

Somit bleibt nur die Übertragung dieser Flächen in private Hände übrig. Damit kann die Flächenpflege der umfangreichen Streuobstwiesen gesichert und die damit verbundene Einbindung in das Landschaftsbild gewährleistet werden. Die Verpachtung öffentlicher Flächen ist jedoch schwierig, da eine Verpachtung der eigentlichen Zweckbestimmung, nämlich der öffentlichen Widmung, widerspricht. Nach Ansicht der Verwaltung ist es erforderlich, im Zuge einer Bebauungsplanänderung den Widmungscharakter von öffentlichen Grünflächen auf private Grünflächen zu ändern. Die hiervon betroffenen Flächen sind im beiliegenden Lageplan dargestellt. Es handelt sich einmal um das Baugebiet Bibersfeld – Obere Äcker Nr. 0913-05. Die Umwidmung bedeutet eine wesentlich einfachere Handhabung in Richtung Privatisierung dieser Flächen. Gegebenenfalls kann auch ein Verkauf realisiert werden, da feststeht, dass diese Flächen von der Stadt in Zukunft nicht mehr gebraucht werden. Die Pacht- oder Kaufverträge werden mit den jeweiligen Auflagen bezüglich der Zweckbestimmung der Flächen versehen. Somit ist eine langfristige Erhaltung der Randeinfassung des Baugebietes gewährleistet.

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass hier eine Anpassung des Bebauungsplans erfolgt um Flächen, die sinnvoller privat genutzt werden können, zu verkaufen.

Stadtrat Stutz bittet vor Beschluss diese Maßnahme im Ortschaftsrat Bibersfeld vorzustellen.

Stadträtin Herrmann drückt ihre Bedenken aus, die Flächen zum Verkauf zu stellen, da die Ausgleichsflächen teilweise über Erschließungsbeiträge bereits von den Grundstückseigentümern finanziert wurde.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass die Flächen zu unterscheiden sind:
Die mit Beiträgen bereits finanziert wurden sind nicht verkäuflich, dagegen wurden in diesem Baugebiet erhebliche Flächen ohne Umlage von der Stadt erstellt. Diese sollen nun verkauft werden.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann führt aus, dass in diesem Baugebiet Erschließungsmaßnahmen weit über den üblichen Umfang hinaus von der Stadt getätigt wurden. Diese sollen nun verkauft werden.

Nach Auskunft von Oberbürgermeister Pelgrim ist über das damals praktizierte öffentliche Erschließungsbeitragswesen genau feststellbar welche Flächen bereits über Beiträge finanziert wurden.
Oberbürgermeister Pelgrim sieht den Beschluss als beratend an. Der Sachverhalt wird in der nächsten Ortschaftsratssitzung Bibersfeld behandelt.

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