§ 247 - Aufstellung des Bebauungsplans "Grauwiesenweg, Hessental - 1. Änderung"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Gebäude Grauwiesenweg 7 war früher das Rathaus von Hessental. Zuletzt wurde es noch als Außenstelle des Bürgeramtes geführt und zum 31.12.2001 geschlossen. Inzwischen steht das Gebäude leer und soll verkauft werden. Im derzeit rechtsgültigen Bebauungsplan „Grauwiesenweg“ ist das Gebäude selber mit einem Baufenster umgrenzt. Die gesamte restliche Grundstücksflächen ist, begründet durch die damalige Nutzung als Rathaus, komplett als öffentliche Straßenfläche mit mehreren öffentlichen Stellplätzen ausgewiesen. Die GWG bietet das Grundstück derzeit zum Kauf auf dem Markt an. Ein Verkauf des Grundstückes ist derzeit jedoch außerhalb des Baufensters rechtlich nicht möglich, da öffentliche Flächen nicht veräußert werden dürfen.

Es wird daher vorgeschlagen mit einer Bebauungsplanänderung diese geänderte Nutzung und damit verbundenen geänderten Nutzungsbedürfnisse nachzuvollziehen. D.h., das bisherige Baufenster des Gebäudes Grauwiesenweg 7 mit der bisherigen Nutzungsschablone soll beibehalten werden, die restlichen Grundstücksflächen als private Grundstücksfläche ohne Nutzungsspezifizierung festgeschrieben werden.

Das Grundstück könnte dann verkauft werden, die öffentlichen Stellplätze sind entbehrlich.

Die Fläche ist in der rechtsverbindlichen 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans als „Wohngebiet (W)“ dargestellt.

Außerdem sollen im Zuge dieser Bebauungsplanänderung die öffentlichen Straßenflächen und fehlenden Gehweganschlüsse rechtlich neu geordnet werden.

Bisher endet der vorhandene Gehweg vor dem Gebäude Grauwiesenweg 7 recht unvermittelt in der Straßenfläche. Zudem ist die Straße gerade an dieser Stelle sehr unübersichtlich, da das Gebäude Grauwiesenweg 4 auf der gegenüberliegenden Straßenseite weit in die Straßenfläche hinein ragt.

Der Gehweg stellt eine wichtige Verbindung sowohl für die Wohnbevölkerung als auch vor allem für die Kindergartenkinder des Kindergartens Pfiffikus im Grauwiesenweg zur Ortsmitte Hessental da.

Zu diesem Zweck sollen Flächen für die Weiterführung des öffentlich Gehweges an der südlichen Straßenseite im Bebauungsplan rechtlich gesichert werden. Die Flächen liegen derzeit auf privaten Grundstücken. Vor einem Vollzug des geänderten Bebauungsplanes müssten Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümer getroffen werden.

Auf der westlichen Straßenseite ist noch eine ca. 60 qm öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen, die ebenfalls entbehrlich ist und daher im Zuge dieser Bebauungsplanänderung ebenfalls überplant werden soll, als private Grundstücksfläche.

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass zum einen eine öffentliche Grünfläche entwidmet werden soll, zum anderen soll der Fußweg in Richtung Ortsmitte weitergeführt werden.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Bebauungsplan Nr. 0311-04/01 „Grauwiesenweg – 1. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0311-04/01 „Grauwiesenweg – 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 23.11.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0311-04/01 „Grauwiesenweg – 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 23.11.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grauwiesenweg – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 21 -)

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