2114532/meetingminutes/2141418/paragraph

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Im besonderen wird darauf hingewiesen, dass gegenüber dem ersten Planentwurf der zukünftige Planentwurf nur noch einen Planteil beinhalten wird. Die beiden früheren getrennten Planteile wurden auf Empfehlung des Fachanwalts zusammengeführt.
 
Im besonderen wird darauf hingewiesen, dass gegenüber dem ersten Planentwurf der zukünftige Planentwurf nur noch einen Planteil beinhalten wird. Die beiden früheren getrennten Planteile wurden auf Empfehlung des Fachanwalts zusammengeführt.
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“</u><br>Der B-Plan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Planungsgruppe IKOS, M1:2000 vom 12.10.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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<u>Fachbereichleiter Planen &amp; Bauen Neumann</u> verweist auf die Zusammenfassung der Abwägungsvorschläge in der Sitzungsvorlage (siehe Anlage). Diese sind entstanden durch die verwaltungsinterne Abstimmung, durch die Anregung der Bürgerschaft sowie die der Träger öffentlicher Belange.<br>Herr Neumann erläutert anhand eines Planes die straßenmäßige Erschließung (Planstraße 1 Verbindung Westumgehung zur B 19, Planstraße 2 durch das künftige Gewerbegebiet zur B 14). <br>Das Regierungspräsidium erklärt sich damit einverstanden, bei Aufgabe der Einmündung der Robert-Bosch-Straße einer Einmündung zwischen dem Rinnener Sträßle über das Wäldchen zum Steinbeisweg zuzustimmen. <br>Die Polizeidirektion Schwäbisch Hall wünscht eine Anbindung der Radwege im Bereich des Luckenbacher Sees an die der Neuen Reifensteige zum SZW. Für die Vollzugsanstalt ist auf einer Teilfläche eine Erweiterung vorgesehen, hierfür ist es notwendig, dass Einfriedungen von 5,5 m hohen Mauern ermöglicht werden müssen. Neu in diesem Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung von CEF-Maßnahmen, d. h. naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen werden bereits vor Erschließung des Baugebiets dem Baugebiet ausgehandelt. Diese CEF-Ausgleichsmaßnahmen werden über ein Monitoring-Verfahren begleitet. Das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde regt die Reduzierung der überbaubaren Flächen im Bereich des Heidsees an, dies wird von der Verwaltung jedoch abgelehnt, da dies grundsätzliche Auswirkungen auf das Gewerbegebiet hat und auch signifikant weniger Flächen für eine Gewerbebebauung zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hat eine geologische Voruntersuchung für den Bereich des Heidsees in Auftrag gegeben, diese ergibt keine gravierenden Veränderungen durch die geplante Bebauung.<br>Der betroffene Landwirt Bürk hat gegen den Bebauungsplan ebenfalls Einwendungen erhoben, als Lösungsansatz ist das Anbieten von Ersatzfläche oder die materielle Lösung, d. h. den Erwerb der Flächen, denkbar. Andere Privatpersonen aus Heimbach haben dem Bebauungsplan widersprochen, sie befürchten durch die Straßenführung eine erhöhte Lärmbelästigung. Dies wurde jedoch durch eine schalltechnische Untersuchung widerlegt. Die Gemeinde Rosengarten bittet darum den Kreuzungsbereich Luckenbacher See/ B 19 zu verbessern, die Vorstellung der Gemeinde Rosengarten hinsichtlich eines fly-unders sind jedoch finanziell nicht zu realisieren. Die Gemeinde Michelfeld bittet um eine lärmtechnische Untersuchung der Planstraße 2, dem wird entsprochen. Das lärmtechnische Gutachten wird ständig fortgeschrieben. Der Fachanwalt, der dieses Bebauungsplanverfahren begleitet, rät dazu die zwei Planbereiche (Planstraße 1/ übriges Gewerbegebiet) wieder zu einem Planteil zurückzuführen.
  
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<u>Stadtrat Reber</u> plädiert dafür, die Einwendungen des Landwirts Bürk ernst zu nehmen und sofern vertretbar darauf einzugehen.
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> drückt seine Sorge um das Biotop Heidsee und die darumliegenden Feuchtgebiete aus. Außerdem plädiert er dafür, Kreisverkehre sowie leistungsfähige Kreuzungen zu bauen.
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<u>Stadtrat Baumann</u> macht sich ebenfalls für fließenden Verkehr auf der B 14 stark, von einer Anbindung des Gewerbeparks im Bereich Rinnener Sträßle/ Wäldchen zum Steineisweg war ihm bislang noch nichts bekannt.
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> erläutert, dass ursprünglich geplant war, eine Einbindung im Bereich des ehemaligen Gebäudes Hasenmayer zur B 14 zu schaffen. Hiervon wurde jedoch Abstand genommen, da diese Anbindung nicht leistungsfähig ist. Kürzlich wurde daher ein Grunderwerb getätigt um die jetzige Anbindung Steinbeisweg/ Wäldchen Rinnener Sträßle zu schaffen. Im Übrigen liegt in unmittelbarer Nähe der ehemalige Hochbau-Bauhof, ein interessantes Grundstück in diesem Gewerbepark. Das Grundstück ist im Haushalt zur Veräußerung vorgesehen.<br>Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass das Interkommunale Gewerbegebiet mit den Nachbargemeinden abgestimmt wurde und gezielt an die jetzt geplante Stelle platziert wurde. Es wurden umfangreiche vorbereitende Maßnahmen getätigt, es wurden Gemarkungsänderungen vorgenommen und an die anderen Gemeinden Ausgleichszahlungen geleistet. Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Platzierung der Feuerwache West in den Bereichen B 14/B 19.
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<u>Stadträtin Herrmann</u> fordert die Verwaltung auf zu folgenden Punkten Stellung zu beziehen:<br>1. Sicherstellung der Nichtaustrocknung des Heidsees<br>2. Vermeidung der Verlechterung des Innenstadtklimas<br>3. Reduktion der fünf Kreuzungen<br>4. Umgang mit den Einwendungen des Landwirts Bürk<br>5. Zur Frage von mögliche Enteignungen Heimbach<br>6. Durchgängigkeit der Radwegeverbindungen<br>7. Errichtung eines Radwegtunnels zur Fortführung des Radwegs Michelfeld
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<u>Fachbereichsleiter Planen &amp; Bauen Neumann</u> bezieht sich zu 1 auf ein hydrogeologisches Gutachen. Dem See wird ständig Oberflächenwasser zugeführt. Außerdem stehen die Feuchtgebiete unter ständiger Beobachtung (Monitoring). Zu den Klimaveränderungen ist zu sagen, dass grundsätzlich jede bauliche Änderung auch eine Klimaänderung mit sich bringt. Herr Neumann könnte sich eine Zusammenführung der verschiedenen Klimagutachten (Breiteich, Gewerbepark West usw.) zu einem kleineren Klima-Atlas vorstellen.
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> sieht für zusätzliche Umweltschutzmaßnahmen keinen Raum. Er sieht außerdem keinen Anhaltspunkt für eine deutliche Verschlechterung des Innenstadtklimas. Zu dem Radwegetunnel verweist er auf eine Zusage des Landrats, dass der Tunnel wahrscheinlich umgesetzt wird. Zwangsmaßnahmen im Bereich Heimbach bzw. auf die Einwendungen von Herrn Bürk sind momentan nicht aktuell, können jedoch auch nicht ausgeschlossen werden. Die Anzahl der Kreuzungen (jetzt fünf) sollen zurückgebaut werden, jedoch ist dies nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Selbstverständlich wird auch bei der Umsetzung des Bebauungsplans auf ein durchgängiges praktikables Radwegenetz geachtet.
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> erkundigt sich nach der Zeitschiene der Umsetzung. Darauf entgegnet Oberbürgemeister Pelgrim, dass die Umsetzung von der Verfügbarkeit der jeweiligen Grundstücke abhängt. Es befinden sich jedoch durchaus Grundstücke im Eigentum der Stadt und Handlungsoptionen sind möglich.
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<u>Stadtrat Baumann</u> möchte sich der Zustimmung der umliegenden Gemeinden anschließen. Er sieht den Umweltschutz genüge getan, Arbeitsplätze sollen geschaffen werden und nicht die Anbindung der Anzahl der Straßen an die B 14 ist ausschlaggebend, sondern der Verkehrsfluss der B 14 soll so leistungsstark wie nur möglich gestaltet werden.
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<u>Fachbereichsleiter Planen &amp; Bauen Neumann</u> beabsichtigt bis März 2010 einen Satzungsbeschluss.|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt. Insbesondere wird der Planteil entsprechend den Ausführungen im Hinblick auf die Verbindungsstraße zwischen der B 14 und dem Steinbeisweg erweitert.
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“</u><br>Der B-Plan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Planungsgruppe IKOS, M1:2000 vom 12.10.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
  
 
<u>B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“</u><br>Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig in Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil der Planungsgruppe IKOS vom 12.10.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
 
<u>B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“</u><br>Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig in Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil der Planungsgruppe IKOS vom 12.10.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
  
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt. <br><br>|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbepark West"; hier: Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG -|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=07.12.2009|paragraph-template-backlink=2114532/0/meetingminutes|}}
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Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt. <br>(17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)<br>|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 00:55 Uhr

Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Gewerbepark Schwäbisch Hall West wurde mit Datum vom 23.07.2008 vom Gemeinderat grundsätzlich im Entwurf aufgestellt. Die beauftragten Planungsbüros haben in der Folgezeit den Umweltbericht und die weitere Ausarbeitung des Planes entwickelt. Die Planteile wurden in der Zeit vom 04.06.2009 – 18.06.2009 als Erstinformation für die Bevölkerung in der Verwaltung aufgelegt. Gleichzeitig erfolgte die Erstinformation Träger öffentlicher Belange. Das Ergebnis dieser Anhörungsrunde ist im folgenden mit den jeweils verbundenen Abwägungsvorschlägen beigelegt.

Im besonderen wird darauf hingewiesen, dass gegenüber dem ersten Planentwurf der zukünftige Planentwurf nur noch einen Planteil beinhalten wird. Die beiden früheren getrennten Planteile wurden auf Empfehlung des Fachanwalts zusammengeführt.

Desweiteren konnte als Ergebnis der Diskussion zwischen der Bürgerschaft und der Verwaltung eine zweite Verbindungsstraße zwischen dem Rinnener Sträßle und dem Steinbeisweg ermittelt werden. Der Bedarf hierfür wurde sehr deutlich signalisiert. Die bezeichnete Straßenverbindung vom Rinnener Sträßle bis zum Steinbeisweg durch das frühere Wäldchen wurde als Planergänzung in das Gesamtplanwerk aufgenommen.

Anlage 1: Zusammenfassung der Abwägungsvorschläge

Anlage 2: Erläuterungen zum OffenlegungsbeschlussAnregungen und Bedenken

Anlage 3: Lageplan 1

Anlage 4: Lageplan 2

Anlage 4: Lageplan 3

Fachbereichleiter Planen & Bauen Neumann verweist auf die Zusammenfassung der Abwägungsvorschläge in der Sitzungsvorlage (siehe Anlage). Diese sind entstanden durch die verwaltungsinterne Abstimmung, durch die Anregung der Bürgerschaft sowie die der Träger öffentlicher Belange.
Herr Neumann erläutert anhand eines Planes die straßenmäßige Erschließung (Planstraße 1 Verbindung Westumgehung zur B 19, Planstraße 2 durch das künftige Gewerbegebiet zur B 14).
Das Regierungspräsidium erklärt sich damit einverstanden, bei Aufgabe der Einmündung der Robert-Bosch-Straße einer Einmündung zwischen dem Rinnener Sträßle über das Wäldchen zum Steinbeisweg zuzustimmen.
Die Polizeidirektion Schwäbisch Hall wünscht eine Anbindung der Radwege im Bereich des Luckenbacher Sees an die der Neuen Reifensteige zum SZW. Für die Vollzugsanstalt ist auf einer Teilfläche eine Erweiterung vorgesehen, hierfür ist es notwendig, dass Einfriedungen von 5,5 m hohen Mauern ermöglicht werden müssen. Neu in diesem Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung von CEF-Maßnahmen, d. h. naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen werden bereits vor Erschließung des Baugebiets dem Baugebiet ausgehandelt. Diese CEF-Ausgleichsmaßnahmen werden über ein Monitoring-Verfahren begleitet. Das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde regt die Reduzierung der überbaubaren Flächen im Bereich des Heidsees an, dies wird von der Verwaltung jedoch abgelehnt, da dies grundsätzliche Auswirkungen auf das Gewerbegebiet hat und auch signifikant weniger Flächen für eine Gewerbebebauung zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hat eine geologische Voruntersuchung für den Bereich des Heidsees in Auftrag gegeben, diese ergibt keine gravierenden Veränderungen durch die geplante Bebauung.
Der betroffene Landwirt Bürk hat gegen den Bebauungsplan ebenfalls Einwendungen erhoben, als Lösungsansatz ist das Anbieten von Ersatzfläche oder die materielle Lösung, d. h. den Erwerb der Flächen, denkbar. Andere Privatpersonen aus Heimbach haben dem Bebauungsplan widersprochen, sie befürchten durch die Straßenführung eine erhöhte Lärmbelästigung. Dies wurde jedoch durch eine schalltechnische Untersuchung widerlegt. Die Gemeinde Rosengarten bittet darum den Kreuzungsbereich Luckenbacher See/ B 19 zu verbessern, die Vorstellung der Gemeinde Rosengarten hinsichtlich eines fly-unders sind jedoch finanziell nicht zu realisieren. Die Gemeinde Michelfeld bittet um eine lärmtechnische Untersuchung der Planstraße 2, dem wird entsprochen. Das lärmtechnische Gutachten wird ständig fortgeschrieben. Der Fachanwalt, der dieses Bebauungsplanverfahren begleitet, rät dazu die zwei Planbereiche (Planstraße 1/ übriges Gewerbegebiet) wieder zu einem Planteil zurückzuführen.

Stadtrat Reber plädiert dafür, die Einwendungen des Landwirts Bürk ernst zu nehmen und sofern vertretbar darauf einzugehen.

Stadtrat Neidhardt drückt seine Sorge um das Biotop Heidsee und die darumliegenden Feuchtgebiete aus. Außerdem plädiert er dafür, Kreisverkehre sowie leistungsfähige Kreuzungen zu bauen.

Stadtrat Baumann macht sich ebenfalls für fließenden Verkehr auf der B 14 stark, von einer Anbindung des Gewerbeparks im Bereich Rinnener Sträßle/ Wäldchen zum Steineisweg war ihm bislang noch nichts bekannt.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass ursprünglich geplant war, eine Einbindung im Bereich des ehemaligen Gebäudes Hasenmayer zur B 14 zu schaffen. Hiervon wurde jedoch Abstand genommen, da diese Anbindung nicht leistungsfähig ist. Kürzlich wurde daher ein Grunderwerb getätigt um die jetzige Anbindung Steinbeisweg/ Wäldchen Rinnener Sträßle zu schaffen. Im Übrigen liegt in unmittelbarer Nähe der ehemalige Hochbau-Bauhof, ein interessantes Grundstück in diesem Gewerbepark. Das Grundstück ist im Haushalt zur Veräußerung vorgesehen.
Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass das Interkommunale Gewerbegebiet mit den Nachbargemeinden abgestimmt wurde und gezielt an die jetzt geplante Stelle platziert wurde. Es wurden umfangreiche vorbereitende Maßnahmen getätigt, es wurden Gemarkungsänderungen vorgenommen und an die anderen Gemeinden Ausgleichszahlungen geleistet. Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Platzierung der Feuerwache West in den Bereichen B 14/B 19.

Stadträtin Herrmann fordert die Verwaltung auf zu folgenden Punkten Stellung zu beziehen:
1. Sicherstellung der Nichtaustrocknung des Heidsees
2. Vermeidung der Verlechterung des Innenstadtklimas
3. Reduktion der fünf Kreuzungen
4. Umgang mit den Einwendungen des Landwirts Bürk
5. Zur Frage von mögliche Enteignungen Heimbach
6. Durchgängigkeit der Radwegeverbindungen
7. Errichtung eines Radwegtunnels zur Fortführung des Radwegs Michelfeld

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann bezieht sich zu 1 auf ein hydrogeologisches Gutachen. Dem See wird ständig Oberflächenwasser zugeführt. Außerdem stehen die Feuchtgebiete unter ständiger Beobachtung (Monitoring). Zu den Klimaveränderungen ist zu sagen, dass grundsätzlich jede bauliche Änderung auch eine Klimaänderung mit sich bringt. Herr Neumann könnte sich eine Zusammenführung der verschiedenen Klimagutachten (Breiteich, Gewerbepark West usw.) zu einem kleineren Klima-Atlas vorstellen.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht für zusätzliche Umweltschutzmaßnahmen keinen Raum. Er sieht außerdem keinen Anhaltspunkt für eine deutliche Verschlechterung des Innenstadtklimas. Zu dem Radwegetunnel verweist er auf eine Zusage des Landrats, dass der Tunnel wahrscheinlich umgesetzt wird. Zwangsmaßnahmen im Bereich Heimbach bzw. auf die Einwendungen von Herrn Bürk sind momentan nicht aktuell, können jedoch auch nicht ausgeschlossen werden. Die Anzahl der Kreuzungen (jetzt fünf) sollen zurückgebaut werden, jedoch ist dies nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Selbstverständlich wird auch bei der Umsetzung des Bebauungsplans auf ein durchgängiges praktikables Radwegenetz geachtet.

Stadtrat Sakellariou erkundigt sich nach der Zeitschiene der Umsetzung. Darauf entgegnet Oberbürgemeister Pelgrim, dass die Umsetzung von der Verfügbarkeit der jeweiligen Grundstücke abhängt. Es befinden sich jedoch durchaus Grundstücke im Eigentum der Stadt und Handlungsoptionen sind möglich.

Stadtrat Baumann möchte sich der Zustimmung der umliegenden Gemeinden anschließen. Er sieht den Umweltschutz genüge getan, Arbeitsplätze sollen geschaffen werden und nicht die Anbindung der Anzahl der Straßen an die B 14 ist ausschlaggebend, sondern der Verkehrsfluss der B 14 soll so leistungsstark wie nur möglich gestaltet werden.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann beabsichtigt bis März 2010 einen Satzungsbeschluss.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt. Insbesondere wird der Planteil entsprechend den Ausführungen im Hinblick auf die Verbindungsstraße zwischen der B 14 und dem Steinbeisweg erweitert.

A) Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“
Der B-Plan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Planungsgruppe IKOS, M1:2000 vom 12.10.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig in Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil der Planungsgruppe IKOS vom 12.10.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)

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