2114522/meetingminutes/2138558/paragraph

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Die Verwaltung hat bereits vor den Gemeinderatswahlen erklärt, dass sie gerne zu dem ursprünglich von der Gemeindeordnung gewünschten Zustand der ehrenamtlichen Ortsvorsteher in den jeweiligen Teilorten zurückkehren möchte. Zur Einführung von ehrenamtlichen Ortsvorstehern in sämtlichen Teilorten der Stadt Schwäbisch Hall bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung dahingehend, dass § 16 a ersatzlos gestrichen wird.
 
Die Verwaltung hat bereits vor den Gemeinderatswahlen erklärt, dass sie gerne zu dem ursprünglich von der Gemeindeordnung gewünschten Zustand der ehrenamtlichen Ortsvorsteher in den jeweiligen Teilorten zurückkehren möchte. Zur Einführung von ehrenamtlichen Ortsvorstehern in sämtlichen Teilorten der Stadt Schwäbisch Hall bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung dahingehend, dass § 16 a ersatzlos gestrichen wird.
  
Nach Änderung der Hauptsatzung könnten dann geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, die bereit wären, das Amt eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers zu übernehmen gesucht und gefunden werden.<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=§ 16 a der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall mit Bezug auf die Teilorte
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Nach Änderung der Hauptsatzung könnten dann geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, die bereit wären, das Amt eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers zu übernehmen gesucht und gefunden werden.
  
„Schwäbisch Hall – Bibersfeld“
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> berichtet vom derzeitigen Stand der Dinge:<br>In Gelbingen wurde Wolfgang Denz als ehrenamtlicher Ortsvorsteher vom Ortschaftsrat nominiert. Des weiteren wurden alle Ortschaftsvertreterinnen und Ortschaftsvertreter zwecks Benennung eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers angeschrieben. Am Freitag, 27.11.09 erscheint in den Teilortsblättern der Ortschaften, die noch nicht nominiert haben, eine Stellenausschreibung. Somit können sich auch andere Interessierte außerhalb des Gemeinde- bzw. Ortschaftsrats melden. Voraussetzung jedoch ist eine Empfehlung des jeweiligen Ortschaftsrats sowie der Wohnsitz in der Teilortgemeinde.<br>In der Sitzung des Gemeinderat am 16.12.2009 wird für die Ortschaften, die einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher vorgeschlagen haben, die Hauptsatzung geändert. Für die übrigen Ortschaften muss ein anderer Weg gefunden werden.<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=1 A. Dez. II
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1 A. FB 10
  
„Schwäbisch Hall – Eltershofen“
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„Schwäbisch Hall – Gailenkirchen“
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„Schwäbisch Hall – Gelbingen“
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„Schwäbisch Hall – Tüngental“
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„Schwäbisch Hall – Weckrieden“
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wird gestrichen.<br>|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=41. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung; hier: Einführung von ehrenamtlichen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern in den Teilorten|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=25.11.2009|paragraph-template-backlink=2114522/0/meetingminutes|}}
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 01:53 Uhr

Sachvortrag:

Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind in sämtlichen Teilorten, ausgenommen den Teilort Sulzdorf, so genannte hauptamtliche Ortsvorsteher bestellt. § 71 der Gemeindeordnung (GO) geht grundsätzlich von der Bestellung von ehrenamtlichen Ortsvorstehern aus. Die Stadt Schwäbisch Hall hat gemäß § 71 Abs. 2 GO i. V. m. § 16 a der Hauptsatzung von der Ausnahmemöglichkeit der Bestellung von hauptamtlichen Ortsvorstehern Gebrauch gemacht.

Die Verwaltung hat bereits vor den Gemeinderatswahlen erklärt, dass sie gerne zu dem ursprünglich von der Gemeindeordnung gewünschten Zustand der ehrenamtlichen Ortsvorsteher in den jeweiligen Teilorten zurückkehren möchte. Zur Einführung von ehrenamtlichen Ortsvorstehern in sämtlichen Teilorten der Stadt Schwäbisch Hall bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung dahingehend, dass § 16 a ersatzlos gestrichen wird.

Nach Änderung der Hauptsatzung könnten dann geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, die bereit wären, das Amt eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers zu übernehmen gesucht und gefunden werden.

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet vom derzeitigen Stand der Dinge:
In Gelbingen wurde Wolfgang Denz als ehrenamtlicher Ortsvorsteher vom Ortschaftsrat nominiert. Des weiteren wurden alle Ortschaftsvertreterinnen und Ortschaftsvertreter zwecks Benennung eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers angeschrieben. Am Freitag, 27.11.09 erscheint in den Teilortsblättern der Ortschaften, die noch nicht nominiert haben, eine Stellenausschreibung. Somit können sich auch andere Interessierte außerhalb des Gemeinde- bzw. Ortschaftsrats melden. Voraussetzung jedoch ist eine Empfehlung des jeweiligen Ortschaftsrats sowie der Wohnsitz in der Teilortgemeinde.
In der Sitzung des Gemeinderat am 16.12.2009 wird für die Ortschaften, die einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher vorgeschlagen haben, die Hauptsatzung geändert. Für die übrigen Ortschaften muss ein anderer Weg gefunden werden.

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