§ 213 - Gewerbepark West; hier: Anbindung der Umgehungsstraße an die Kreuzung Westumgehung/ B 14 (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Junisitzung des Bau- und Planungsausschusses wurden die Planungsüberlegungen zur Anbindung der Haupterschließungsstraße des zukünftigen Gewerbeparks an die B14 bzw. die Westumfahrung vorgestellt. Nach der bisherigen Planung wird der Landkreis gemäß Planfeststellungsverfahren die Westumgehung mit einer Ampel geregelten Kreuzung an die B14 anschließen. Es ist geplant, dass die Fahrtrichtung von der Westumgehung in Richtung Stadtmitte zweispurig erfolgen soll. Die Zufahrt aus Richtung Michelfeld in Richtung Innenstadt soll ebenfalls zweispurig erfolgen. Die Ausfahrt von Schwäbisch Hall in Richtung Michelfeld erfolgt wie bisher auch zweispurig.

Die Anbindung des zukünftigen Gewerbeparks erfolgt mit Hilfe eines vierten Anschlusses an diesen im vorhinein skizzierten Kreuzungspunkt. Für den Kreuzungspunkt gibt es gemäß der Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Mörgenthaler vier Varianten.

Variante 1
Kreuzung mit Lichtsignalanlage
Bei dieser Lösung wird die Kreuzung vollständig mit Lichtsignalanlagen, die verkehrsabhängig gesteuert werden geregelt. Die Leistungsfähigkeit dieses Knotenpunktes wurde mit der Qualitätsstufe B bzw. C in zwei Verkehrsrelationen mit der Qualitätsstufe D eingestuft. Die Kosten für den Verkehrsanschluss belaufen sich auf ca. 150.000,- € einschließlich der Ampel.

siehe Grafik 1


Variante 2
B14 unter Kreisverkehr „Fly-Under“
Der so genannte „Fly-Under“ ist ein Kreisverkehr unter dem die Hauptrelation von Schwäbisch Hall nach Stuttgart in Form eines Torbauwerks als Unterführung geplant wird. Der Fly-Under ist zwar besonders leistungsfähig und erfüllt die Qualitätsstufe A, kann jedoch auf sehr hohen Herstellungskosten (ca. 3 Millionen Euro) und der sehr hohen Unterhaltungskosten bedingt durch die Entwässerung des Trogbauwerks, nicht realisiert werden.

siehe Grafik 2


Variante 3
Zweistreifiger Kreisverkehr
Der zweistreifige Kreisverkehr hat einen Durchmesser von ca. 50 m. Die Ringfahrbahn hat eine Breite von 10 m. Von der B14 und der K2576 kann zweistreifig von dem Kreis eingefahren werden. Die Ausfahrten sind jeweils nur einstreifig. Es sind drei Beipässe vorgesehen. Der zweistreifige Kreisverkehr erreicht unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsbeziehungen nur die Qualitätsstufe F.

siehe Grafik 3


Variante 4
Turbokreisel
Bei dieser Knotenpunktsform sind zwei separate Fahrstreifen im Kreisverkehr vorhanden. Auch hier kann von der B14 sowie von der K2576 zweistreifig in den Kreisverkehr eingefahren werden. Bei diesen Zufahrten werden die Verkehrsströme für die einzelnen Ausfahrtsäste bereits vorsortiert und entsprechend auch separate Fahrstreifen durch den Kreisverkehr geleitet. Der Kreisverkehr wäre bei dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen zwar bedingt leistungsfähig, wird jedoch vom Regierungspräsidium aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht akzeptiert.

siehe Grafik 4


Nach der Vorstellung dieser Varianten im Bau- und Planungsausschuss (Juni ´09) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, den Kreuzungspunkt in Form eines Kreisverkehrbauwerkes zu regeln. Diese Angelegenheit sollte dann nochmals mit den zuständigen Stellen, nämlich der Straßenbauverwaltung im Landkreis und der Straßenbauverwaltung Regierungspräsidium diskutiert werden.

Die Besprechung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Das Regierungspräsidium Stuttgart als Vertreter des Straßenbaulastträgers für die Bundesstraße hat die vorgeschlagenen Kreisverkehrsbauwerke sei es zweistreifig oder sei es der Turbokreisel grundlegend aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit bzw. der mangelnden Verkehrssicherheit abgelehnt. Zugestimmt wird der Ampel geregelten Kreuzung sowie dem Fly-Under.

Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu den vorgeschlagenen Anbindungen liegt der Sitzungsvorlage bei.


Zusammenfassung
Es ist sicherlich unstrittig, dass der Straßenbaulastträger für die Bundesstraße das Recht hat, über die Form des Anschlusses an seine Straßensysteme zu entscheiden. Letztlich ist der Straßenbaulastträger in diesem Fall die Bundesrepublik vertreten durch das Regierungspräsidium für die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit in seinerBundesstraße verantwortlich. Nach dem der zweistreifige Kreisverkehr mit einer schlechten Gesamtqualität des Verkehrsablaufs belegt wurde (Qualitätsstufe F) und der so genannte Turbokreisel aus Gründen der Verkehrssicherheit verworfen wurde, bleibt nur die Wahl zwischen dem Fly-Under und einer Signal geregelten Ampel. Der Fly-Under scheidet aus Sicht des Erschließungsträgers HGE aus, da hier ein Kostenvolumen zu bewältigen ist, dass die veranschlagten Mittel bei weitem übersteigt. Die preiswerteste bzw. wirtschaftlichste Lösung ist tatsächlich die, die Zufahrt des Gewerbeparks zur B14 an die vom Kreis bereits fertig geplante Kreuzung anzuhängen. Die fahrtechnischen Verbesserungen in Form von so genannten Rechtrauswerfern sind noch in die bestehende Planung einzubauen. Hier entsteht lediglich ein Aufwand für den Anschluss an die Straße, sowie die Erstellung einer zusätzlichen Ampel.


Oberbürgermeister Pelgrim gibt die Vorgehensweise des Straßenbauamts dem Gremium zur Kenntnis.

Stadtrat Weber bittet darum, den Radweg an der nördlichen Straßenseite mittels einer einfachen Unterführung zu erhalten.

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