§ 211 - Aufstellung des Bebauungsplans "An der Breiteich"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan An der Breiteich wurde gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 28.05.2008 im Entwurf aufgestellt. Ensprechend dem Auftrag des Gemeinderats hat die Verwaltung die betroffene Bürgerschaft beteiligt und die Träger öffentlicher Belange in einer ersten Anhörungsrunde um eine Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung und der Trägeranhörung ist im Nachfolgenden mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen bzw. den Stellungnahmen zu den Vorschlägen aufgeführt.

Anlage1: Stellungnahmen bzw. Abwägungsvorschläge

Anlage 2: Lageplan


Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass es sich um den Auslegungsbeschluss und nicht den Satzungsbeschluss handelt. Der Bebauungsplan geht nun in die weitere Anhörung. Korrekturen sind im weiteren Verfahren noch möglich.

Stadtrat Unser teilt die Meinung des Landwirtschaftsamts, junge Bauern sind in ihrer Existenz bedroht. Weiter kann er sich ein 16-stöckiges Haus nicht vorstellen. Er wird auf den genannten Gründen gegen den Auslegungsbeschluss stimmen.

Stadtrat Vogt gibt bekannt, dass seine Fraktion für den Auslegungsbeschluss stimmt. Er weist jedoch auf die Kaltluftproblematik für die Kernstadt hin. Außerdem soll mit der Erschließung erst begonnen werden, wenn die Nachfrage nach Bauland geklärt ist. Unnötige finanzielle Vorleistungen der HGE hinsichtlich der Erschließung sind zu vermeiden.

Stadträtin Herrmann fordert erneut die Vorlage einer Aufstellung der Änderungen zum eigentlichen Wettbewerbsergebnis. Sie sieht außerdem den Gemeinderat als das Gremium, das die Vorgaben zu machen hat. Auch sie spricht sich gegen den 16-stöckigen Wohnturm aus. Ihre Fraktion wird gegen den Auslegungsbeschluss stimmen.

Stadtrat Reber widerspricht der Stellungnahme des Landwirtschaftsamts. Die hier genannten Landwirte wissen um die Kurzfristigkeit ihrer Pachtverträge.

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Der zeichnerische Teil und der Textteil zum Bebauungsplan werden entsprechend ergänzt.

A) Bebauungsplan Nr. 0195-01 „An der Breiteich“.
Der B-Plan Nr. 0195-01 „An der Breiteich“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Wick & Partner im Maßstab 1:1000 vom 05.10.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0195-01 „An der Breiteich“.
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Wick & Partner vom 05.10.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „An der Breiteich“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(27 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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