§ 2 - Sanierung Starkholzbacher See; hier: Vorläufiger Ergebnisbericht (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 11. November 2009, 13:45 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Es wurden 78.000,- € für die Schlammräumung im Starkholzbacher See bereitgestellt. Der Schlamm wurde zu einem großen Anteil mit Fuhrunternehmen auf den Tafelberg verbracht. Ein weiterer Anteil wurde mit dem Maschinenring auf landwirtschaftliche Flächen gebracht, die dankenswerter Weise von Landwirten bereitgestellt worden sind. Die kalkulierten Mittel reichten für das Ausräumen des Starkholzbacher Sees nicht aus. Die Maßnahme musste nachfinanziert werden. Die Ausbringung des Schlamms mit lanwirtschaftlichen Fahrzeugen hatte deutlich längere Umschlagzeiten zur Folge als ursprünglich kalkuliert.

Im See ist jetzt noch eine Schlammmenge von ca. 5.000 m³ verblieben. Dieses Schlammvolumen wird benötigt, für die Sanierung der Uferböschungen und für das Verfüllen der Entwässerungsgräben.

Weiteres Vorgehen:
Die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft hat die nachhaltige Seesanierung insbesondere die Herstellung der Flachwasserzone und der Sedimentationsbecken als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Breiteich deklariert. Im Wirtschaftsplan der HGE sind hierfür die entsprechenden Mittel bereitgestellt.

Auf die nachträgliche Empfehlung des Landratsamtes insbesondere des Landrates selbst hat die HGE Förderanträge im Rahmen des Leaderprogrammes erstellt. Beantragt wurden hier

  • die Herstellung der Flachwasserzone
  • die Herstellung des Sedimentationsbeckens
  • die Ufersanierung
  • sowie die Sanierung des Entflechtungsbereichs auf dem Damm

Das Antragsvolumen beläuft sich auf ca. 100.000,- €. Erwartet wird ein Zuschußsatz in Höhe von 50 %. Entschieden wird das Förderprogramm noch in diesem Jahr. Aus fördertechnischen Gründen ist ein vorheriger Baubeginn nicht möglich. Entsprechend der Anregung, die in der letzten Sitzung des Gemeinderats formuliert wurde, hat die Verwaltung nochmals bei der Landratsamtverwaltung nachgefragt, ob ein vorgezogener Baubeginn möglich ist. Wie bereits erläutert, ist das aus fördertechnischen Gründen nicht möglich. Die HGE wird aus nachvollziehbaren Gründen förderschädliche Tatbestände mit einem vorgezogenen Bau nicht erfüllen wollen. In soweit muss noch bis zum Eintreffen des Bewilligungsbescheids Geduld aufgebracht werden. Zwischenzeitlich werden jedoch, sofern es keinen förderschädlichen Tatbestand auslöst, kleinere vorbereitende Arbeiten durchgeführt.
Von Seiten der Verwaltung kann berichtet werden, dass es zwischen Förderverein der engagierten Bürgerschaft, sowie den weiteren beteiligten Vereinen und der Verwaltung eine ausgesprochene kooperative und verständnisvolle Zusammenarbeit stattfindet.

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

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