§ 203 - Sanierung Starkholzbacher See; hier: Vorläufiger Ergebnisbericht (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Es wurden 78.000,- € für die Schlammräumung im Starkholzbacher See bereitgestellt. Der Schlamm wurde zu einem großen Anteil mit Fuhrunternehmen auf den Tafelberg verbracht. Ein weiterer Anteil wurde mit dem Maschinenring auf landwirtschaftliche Flächen gebracht, die dankenswerter Weise von Landwirten bereitgestellt worden sind. Die kalkulierten Mittel reichten für das Ausräumen des Starkholzbacher Sees nicht aus. Die Maßnahme musste nachfinanziert werden. Die Ausbringung des Schlamms mit lanwirtschaftlichen Fahrzeugen hatte deutlich längere Umschlagzeiten zur Folge als ursprünglich kalkuliert.

Im See ist jetzt noch eine Schlammmenge von ca. 5.000 m³ verblieben. Dieses Schlammvolumen wird benötigt, für die Sanierung der Uferböschungen und für das Verfüllen der Entwässerungsgräben.

Weiteres Vorgehen:
Die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft hat die nachhaltige Seesanierung insbesondere die Herstellung der Flachwasserzone und der Sedimentationsbecken als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Breiteich deklariert. Im Wirtschaftsplan der HGE sind hierfür die entsprechenden Mittel bereitgestellt.

Auf die nachträgliche Empfehlung des Landratsamtes - insbesondere des Landrates selbst - hat die HGE Förderanträge im Rahmen des Leaderprogrammes erstellt.
Beantragt wurden hier

  • die Herstellung der Flachwasserzone
  • die Herstellung des Sedimentationsbeckens
  • die Ufersanierung

sowie die Sanierung des Entflechtungsbereichs auf dem Damm

Das Antragsvolumen beläuft sich auf ca. 100.000,- €. Erwartet wird ein Zuschusssatz in Höhe von 50 %. Entschieden wird das Förderprogramm noch in diesem Jahr. Aus fördertechnischen Gründen ist ein vorheriger Baubeginn nicht möglich. Entsprechend der Anregung, die in der letzten Sitzung des Gemeinderats formuliert wurde, hat die Verwaltung nochmals bei der Landratsamtverwaltung nachgefragt, ob ein vorgezogener Baubeginn möglich ist. Wie bereits erläutert, ist das aus fördertechnischen Gründen nicht möglich. Die HGE wird aus nachvollziehbaren Gründen förderschädliche Tatbestände mit einem vorgezogenen Bau nicht erfüllen wollen. In soweit muss noch bis zum Eintreffen des Bewilligungsbescheids Geduld aufgebracht werden. Zwischenzeitlich werden jedoch, sofern es keinen förderschädlichen Tatbestand auslöst, kleinere vorbereitende Arbeiten durchgeführt.

Von Seiten der Verwaltung kann berichtet werden, dass es zwischen Förderverein der engagierten Bürgerschaft, sowie den weiteren beteiligten Vereinen und der Verwaltung eine ausgesprochene kooperative und verständnisvolle Zusammenarbeit stattfindet.


Die Koordinierungsbeauftragte für den Starkholzbacher See, Frau Dr. Eißele-Kraft, berichtet über den derzeitigen, erfreulichen Fortgang des o. g. Projekts.

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet von einer 50 %igen Förderung im Rahmen des Europäischen Leader-Programms. Es erfolgt außerdem eine Co-Finanzierung der HGE im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme für das Gewerbegebiet West.

Der Leiter des Fachbereichs Planen & Bauen Neumann berichtet auf Nachfrage von Stadträtin Striebel von einer Nachfinanzierung in Höhe von 19.000 €. Dies war bedingt durch längere Fahrtstrecken zu dem Tafelberg in Hessental.

Stadträtin Herrmann erinnert daran, an die wasserrechtliche Genehmigung zu denken.

Der Leiter des Fachbereichs Planen & Bauen Neumann erläutert hierzu, dass vor Einrichtung der Genehmigungsunterlagen über die Größe des Sedimentationsbeckens neu nachgedacht werden muss.

Die Koordinierungsbeauftragte für den Starkholzbacher See, Frau Dr. Eißele-Kraft, äußert sich sehr lobend über das Engagement der Bürger vor Ort und der Firmen Case und Kübler.

Zur Klarstellung erläutert Oberbürgermeister Pelgrim, dass es sich bei den Firmen „Case“ und „Kübler“ um unentgeltliche Hilfe handelt. Dagegen ist die Hilfe des Maschinenrings entgeltlich erfolgt.

Auf Nachfrage von Stadtrat Sakellariou stellt Oberbürgermeister Pelgrim klar, dass nur die Maßnahmen als ausgleichend anerkannt werden, die auch einen tatsächlichen Ausgleich nach sich ziehen. Hierzu gehört nicht das Ausbaggern des Schlamms.

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

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