§ 199 - Aufstellung des Bebauungsplans "Mittelhöhe V - VIII"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0318-04 „Mittelhöhe V-VIII“ in Schwäbisch Hall-Hessental wurde in der Zeit vom 03.08. bis 14.09.2009 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen folgende Stellungnahmen ein:


Der Bauernverband Schwäbisch Hall – Hohenlohe – Rems e. V. äußert vor dem Hintergrund von § 1a BauGB [Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz] Bedenken, ob der Flächenverbrauch tatsächlich auf das unerlässliche Maß beschränkt ist und bittet, die Dimension der Planung auf die aktuelle Notwendigkeit hin zu überprüfen.

Abwägungsvorschlag:
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwäbisch Hall ist das Gebiet „Mittelhöhe V-VIII“ als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Erschließung des Gebiets erfolgt in drei Bauabschnitten und richtet sich nach dem Bedarf.



Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH weist auf eine vorhandene Fernmeldeleitung unmittelbar durch das geplanten MI-Baufenster hin.

Abwägungsvorschlag:
Die besagte Fernmeldeleitung muss im Zuge der Baumaßnahmen in den geplanten Fußweg zur L 1060 Bühlertalstraße verlegt werden.



Der Regionalverband Heilbronn – Frankenregt an, dass vor dem Hintergrund regionsweit rückläufiger Zahlen bei der Bautätigkeit eine Erschließung nachfrageorientiert in Bauabschnitten erfolgen sollte.

Abwägungsvorschlag:
Es ist geplant, das Baugebiet „Mittelhöhe V-VIII“ in drei Bauabschnitten zu erschließen.


Die Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH weist darauf hin, dass die vorgesehene Trasse der Buslinie 2 (abzweigend von der Bühlertalstraße in das Neubaugebiet und durchgehend bis zur Alten Hessentaler Straße) für den Busverkehr in beiden Fahrtrichtungen gut befahrbar sein muss (Straßenbreite, Parkierung, Kurvenradien, Vorfahrtregelung, usw.). Es werden zwei beidseitige Haltestellen vorgeschlagen: 1. im Bereich Schlichtweg, 2. im Bereich Friedhof / Hessentaler Straße. Mit einem Erschließungsradius von 300 Metern um die Haltestelle herum wären nahezu alle Wohnplätze erschlossen. Busbuchten sind nicht erforderlich, jedoch soll auf moderne Wartehallen (möglichst Glas) mit Sitzmöglichkeit und Infovitrine geachtet werden.

Abwägungsvorschlag:
Bei der Planung wurden die verkehrstechnischen Bedingungen für den Busverkehr beachtet. Die beidseitige Bushaltestelle im Plangebiet liegt in der Mittelzone der Straße A zwischen dem Schlichtweg und der Straße Kühläcker. Sämtliche Grundstücke liegen innerhalb eines Radius’ von ca 300 m. Die zweite vorgeschlagene Bushaltestelle liegt außerhalb des Geltungsbereichs.

Eine gemeinsame Wartehalle kann in der Mittelzone angeordnet werden oder es können auch beidseitig entsprechende Unterstände stehen; dies ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes.


Das Landratsamt Schwäbisch Hall erinnert an das ausstehende Lärmschutzgutachten.

Abwägungsvorschlag:
Das Gutachten des IB Kurz & Fischer liegt inzwischen vor; der Lärmschutzwall zur Bühlertalstraße wird entsprechend den Berechnungen um 50 m verkürzt.

Das Baufeld unmittelbar im Kreuzungsbereich zwischen Straße A und der Straße am Kreuzstein wird als Mischgebiet (für ein Wohn- und Geschäftshaus) ausgewiesen.

Folgender Hinweis wird im Textteil aufgenommen:
Die Orientierungswerte der DIN 18005 für zulässige Schallimmissionen können nachts geringfügig überschritten werden (46 dB(A) statt 45 dB(A)). Nach der 16. BImschV wird dies als zumutbar erachtet.


Die Auslastung der Verdolung zum Vorfluter muss überprüft werden.

Abwägungsvorschlag:
Die Verdolung ist für die erforderliche Einleitung ausreichend.


Von Seiten der Bevölkerung gingen folgende Anregungen ein:

Die Art der möglichen Bebauung von drei „Wohnklötzen“ mit einer Geschosshöhe von 10,50 m entlang der Alten Hessentaler Straße in Südlage wird bemängelt. Es wird zu bedenken gegeben, dass die angrenzenden Grundstücke mit Einfamilienhäusern sicher schlechter veräußerbar sind aufgrund der extrem hohen Gebäude in der Nachbarschaft.

Abwägungsvorschlag:
Auf die Anregung Seitens der Bevölkerung wird eingegangen und die Gebäudehöhe auf 9,00 m reduziert; die Gebäudelänge ist beschränkt auf 24,0 m. Der unverbindliche Vorschlag für die Gebäude sieht vor, die Längsseiten der Gebäude nicht in einer Flucht entlang der Alten Hessentaler Straße zu orientieren, sondern sich nach Süden hin zu drehen. Somit kann eine aufgelockerte Bebauung entstehen.


Mit Hinweis auf den projektierten Geschosswohnungsbau auf der gegenüberliegenden Seite im Gebiet Mittelhöhe IV (Geschosshöhe 8,50 m, Nordlage) und der Tatsache, dass nur zwei von drei möglichen Gebäuden gebaut werden, wird angeregt, bei enorm großer Anfrage nach Geschosswohnungsbau diesen in den Norden des Gebiets in Richtung Bühlertalstraße zu verlegen und dort entsprechend mehr Gebäude zu planen.

Abwägungsvorschlag:
Die Festsetzung von Lage und Art der Bebauung an dieser Stelle ist neben städtebaulichen Gründen auch auf ausdrücklichen Wunsch des Stadtrates erfolgt.
Auch im Norden des Plangebiets (Straße A und H) sind bereits Baufenster für Geschosswohnungsbau, bzw. Doppel- und Reihenhäuser mit jeweils max. zwei Vollgeschossen und einer Gebäudehöhe von max. 9,00 m vorgesehen.


Das Baufenster für die drei o. g. Wohngebäude sind viel weiter an die Alte Hessentaler Straße gerückt, so dass der Obstbaum- und Wiesenstreifen, der bereits bei der Mittelhöhe II weitergeführt wurde, spätestens hier aufgehoben wird. Das angedachte Planungskonzept der Grünanlagen sollte nicht zu Lasten des Geschosswohnungsbaus „draufgehen“ und die Baufenster bei der Planung ebenfalls nach innen, d. h. weg von der Straße geplant werden. Die Fläche, die hier frei von Bebauung sein sollte, kann für die Gärten und Terrassen genutzt werden. Es wird vermutet, dass die Einfahrten von Süden her (Alte Hessentaler Straße) vorgesehen sind. Dadurch wäre der alte Baumbestand entlang der Alten Hessentaler Straße gefährdet.
Mit den Anregungen erfolgt die Bitte, den geplanten Geschosswohnungsbau entlang der Alten Hessentaler Straße zu überdenken, neu zu planen oder am besten zu verwerfen.

Abwägungsvorschlag:
Der Obstbaum- und Wiesenstreifen entlang der Alten Hessentaler Straße wird von Osten kommend weitergeführt, jedoch in einer verminderten Breite (15 / 10 m).
Die Zufahrten zu den Grundstücken sind von der Straße B aus geplant, der alte Baumbestand ist daher nicht gefährdet.

Anlage: Lageplan

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.

A) Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0318-04 „Mittelhöhe V - VIII“
Der B-Plan Nr.0318-04 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros AGOS im Maßstab 1:1.000 vom 10.08.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt


B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Mittelhöhe V - VIII“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Mittelhöhe V - VIII“ werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung zur Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der Textteil des Büro AGOS vom 10.08.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0318-04 „Mittelhöhe V - VIII“.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

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