§ 181 - Einführung der neuen Werkrealschule (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach dem Gesetzesentwurf zur neuen Werkrealschule und Hauptschulweiterentwicklung können Hauptschulen, die mindestens zweizügig sind, die Umwandlung in die neue Werkrealschule beantragen.

Sowohl die Hauptschule Schenkensee als auch die Thomas-Schweicker-Hauptschule, die bereits beide den Werkrealschulzug haben, beantragen die Umwandlung der Hauptschule in die neue Werkrealschule. Alle Schulgremien haben jeweils zugestimmt.

Die neuen Werkrealschulen sind Wahlschulen, d. h. es gibt keine Schulbezirksbindung. Ausnahmsweise können vorübergehend Schulbezirke festgelegt werden. Diese halten die Verwaltung und die betreffenden Schulen jedoch nicht für notwendig.

Die Namen der beiden Hauptschulen ändern sich nach der Neufirmierung ebenfalls.
Die Hauptschule Schenkensee heißt dann „Werkrealschule Schenkensee Schwäbisch Hall“ und die Thomas-Schweicker-Hauptschule „Thomas-Schweicker-Werkrealschule.“

Anlage: Die Werkrealschule


Erste Bürgermeisterin Wilhelm erläutert die konzeptionellen Veränderungen, die mit der Einführung des neuen Schulmodells Werkrealschule einher gehen. Grundsätzlich ist die Einführung nur für mindestens zweizügige Hauptschulen möglich. Da das Modell Werk-realschule vom Land favorisiert wird, möchte sich auch die Stadt anschließen. Ziel ist, dass mehr Kinder einen mittleren Bildungsabschluss erreichen. Die Zustimmung der Schulen und des Ausschusses Bildung, Soziales, Sport und Kultur liegen vor.

Beschluss:

Der Beantragung „Umwandlung der Hauptschulen in die neue Werkrealschulen“ beim Land Baden-Württemberg wird zugestimmt.
(einstimmig - 36 -)

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