§ 5 - Einführung der neuen Werkrealschule (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach dem Gesetzesentwurf zur neuen Werkrealschule und Hauptschulweiterentwicklung können Hauptschulen, die mindestens zweizügig sind, die Umwandlung in die neue Werkrealschule beantragen (s. Anlage).

Sowohl die Hauptschule Schenkensee als auch die Thomas-Schweicker-Hauptschule, die bereits beide den Werkrealschulzug haben, beantragen die Umwandlung der Hauptschule in die neue Werkrealschule. Alle Schulgremien haben jeweils zugestimmt.

Die neuen Werkrealschulen sind Wahlschulen, d.h. es gibt keine Schulbezirksbindung. Ausnahmsweise können vorübergehend Schulbezirke festgelegt werden. Diese halten die Verwaltung und die betreffenden Schulen jedoch nicht für notwendig.

Die Namen der beiden Hauptschulen ändern sich nach der Neufirmierung ebenfalls.
Die Hauptschule Schenkensee heißt dann „Werkrealschule Schenkensee Schwäbisch Hall“ und die Thomas-Schweicker-Hauptschule „Thomas-Schweicker-Werkrealschule.“

Anlage: Die Werkrealschule

Beschluss:

Der Beantragung „Umwandlung der Hauptschulen in die neue Werkrealschulen“ beim Land Baden-Württemberg wird zugestimmt.

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