§ 15 - Umsetzung der Trafostation Brückenhof auf das Grundstück des Gebäudes Im Haal 14; hier: Weiterleitung von städtebaulichen Fördermitteln an die Stadtwerke (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:


Seit einigen Jahren bemüht sich die Stadt zusammen mit den Stadtwerken, die im Sanierungsgebiet liegende Trafostation Brückenhof zu versetzen.

Der bisherige Standort hinter dem Gebäude Sulengasse 4 (Rückseite zum Brückenhof) ist nicht geeignet, da dieses technische Gebäude die ohnehin beengte Gassensituation weiter einschränkt. Hinzu kommt, dass das Trafo-Häuschen städtebaulich völlig deplaziert ist und sich nicht in die Umgebung einfügt, sondern eher einen Fremdkörper darstellt.

Erst im vergangenen Jahr wurden die ehemalige Werkstatt und das Wohnhaus des Haller Schlossers und Ehrenbürgers Emil Schmidt, schräg gegenüber (Brückenhof 3+4), saniert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Um die Aufenthaltsqualität und das Wohnumfeld wesentlich zu verbessern, ist die Verlagerung der Trafostation auf das Grundstück Im Haal 14 notwendig.

Die Stadtwerke GmbH bittet die Stadt um die Gewährung eines Zuschusses aus dem Sanierungsprogramm im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien. Dabei wird ein Teil der Städtebaufördermittel des Landes und des Bundes an die Stadtwerke weitergegeben. Es ist eine Vereinbarung über die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen abzuschließen, in der auch der Erstattungsbetrag ermittelt wird.

Nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift beträgt der Kostenerstattungsbetrag für die Umsetzung max. 60 % nach Abzug alt für neu und zuwendungsfähigen Kosten von 50 %.

Nach der Schätzung der Stadtwerke entstehen durch die Umsetzung der Trafostation Brückenhof zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 40.482,20 €, daraus ergibt sich ein Kostenerstattungsbetrag von max. 24.000 €. Dieser zählt zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d. h., dass die förderfähigen Beträge im Rahmen des Sanierungs- und Entwicklungsprogramms in voller Höhe von Bund und Land gefördert werden.

Die Verwaltung begrüßt dieses Vorhaben, weil dadurch eine wesentliche Verbesserung des Wohnumfelds erreicht wird.

B e s c h l u s s:
  1. Zur Umsetzung der Trafostation Brückenhof auf das Grundstück Im Haal 14 werden städtebauliche Fördermittel an die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH bis zur Höhe von 24.000 € weitergeleitet.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ordnungsmaßnahmenvereinbarung mit den Stadtwerken abzuschließen.
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