§ 10 - Sicherheit an Fußgängerüberwegen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:


Fußgängerüberwege sind nach der technischen Definition "gesicherte Fahrbahnüberquerungen für Fußgänger". Die Ausstattung besteht aus den sogenannten Zebrastreifen und der Ausleuchtung.

Die Stadt Schwäbisch Hall unterhält in ihrem Verantwortungsbereich insgesamt 61 solcher Fußgängerüberwege (FGÜ).

Um die Sicherheit der Fußgänger bei der Fahrbahnüberquerung insbesondere in den Abend- und Nachtstunden zu gewährleisten, ist eine Mindestausleuchtung (in Lux gemessen) vorgeschrieben. Während bislang für die Überwege mindestens 5 Lux Lichtstärke in der Mittelachse vorgeschrieben waren, sind seit dem Jahr 2005 gemäß DIN 67523 40 Lux im Mittel für den gesamten Fußgängerüberweg erforderlich.

Die Bauverwaltung hat sämtliche FGÜs lichttechnisch überprüfen lassen. Die vor Ort gemessenen Werte können z.T. nur mit dem Begriff "katastrophal" umschrieben werden. Während für einen Überweg gemäß der o. g. DIN-Norm ein Mittelwert von 40 Lux erreicht werden muss, weisen die FGÜs in Hall überwiegend einen Mittelwert von 5 bis 9 Lux auf. Teilweise werden nur 2,2 erreicht. Fest steht, dass die festgelegten Mindestwerte insgesamt nicht erreicht werden. Die Rechtsprechung verwendet diese DIN jedoch als zwingende Vorgabe für die Straßenbaulastträger bzw. Kommunen.
Die Haller Fußgängerüberwege sind größtenteils nur mit einem Leuchtkörper ausgestattet. Dieser reicht bei weitem nicht aus, um die geforderten Mindest- bzw. Durchschnittswerte zu erreichen. Zur Sanierung ist es erforderlich, die FGÜs mit zwei Leuchtkörpern auszustatten. Hinzu kommen die entsprechenden Leuchtmittel bzw. Lampen, um die lichttechnisch erforderliche Luxzahl zu erreichen und somit ein Mindestmaß an Sicherheit für die Nutzer zu gewährleisten. Eine Sanierung ist mit den vorhandenen bzw. eingestellten HH-Mitteln nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass fast überall ein zweiter Lampenstandort erforderlich wird. Einschließlich der umfangreichen Grabungsarbeiten bedeutet dies im Schnitt einen Kostenaufwand von etwa 3.000,-- € pro Fußgängerüberweg. In der Summe sind daher voraussichtlich knapp 200.000,-- € für die Sanierung der FGÜs erforderlich. Die Bereitstellung der Mittel sollte aus Haftungsgründen zeitnah erfolgen, um eine baldige Durchführung der notwendigen Arbeiten und Aufträge zu gewährleisten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung bei Schadensfällen, die durch mangelnde sicherheitstechnische Bedingungen ausgelöst werden, die Stadt mit in die Verantwortung nimmt.

Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, die Maßnahme und die notwendigen Haushaltsmittel wie folgt zu verteilen:

2007: 80.000 € als außerplanmäßige Ausgabe 2008 und 2009: jeweils 60.000 € in den Haushaltsplan einstellen.

Stadträtin Jörg-Unfried spricht sich aus haftungsrechtlichen Gründen für eine rasche Umsetzung und nicht für die Verteilung der Maßnahme auf drei Jahre aus, da die entsprechende DIN Norm hierfür bereits seit 2005 gelte und die Stadt deshalb bereits im Verzug sei.

Nach weiterer kurzer Aussprache beantragt Stadträtin Herrmann die rasche Erstellung eines Konzepts für die Straßenbeleuchtung und die Beleuchtung der Fußgängerüberwege.

Nachdem Oberbürgermeister Pelgrim mitgeteilt hat, dass dies mit dem vorhandenen Personal nicht machbar sei, zieht Stadträtin Herrmann ihren oben genannten Antrag zurück.

Der Antrag von Stadtrat Vogt, die notwendigen Maßnahmen im Ganzen als überplanmäßige Ausgabe von 200.000 € im Jahr 2007 durchzuführen, wird mit 20 Nein-Stimmen bei 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

B e s c h l u s s:

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung der Fußgängerüberwege im Stadtgebiet werden wie folgt durchgeführt und finanziert:

2007: 80 000 € als außerplanmäßige Ausgabe
2008: 60.000 € planmäßig
2009: 60.000 € planmäßig

(23 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen)

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