§ 119 - Einsetzung und Verpflichtung der Mitglieder des neu gewählten Gemeinderats (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Nachdem Oberbürgermeister Pelgrim das nach der Gemeindeordnung vorgesehene Gelöbnis vorgelesen hat, unterschreiben die anwesenden, gewählten Mitglieder des Gemeinderats Werner Feucht, Walter Frank, Andrea Härterich, Reinhard Huppenbauer, Claudia Magel-Streicher, Renate Meixner, Jürgen Riehle, Friedrich Waller und Thomas Weber diese Formel.

Anschließend gratuliert er den neu gewählten bzw. wiedergewählten Mitgliedern des Gremiums und nimmt bei jedem Einzelnen per Handschlag die Einsetzung und Verpflichtung vor. Dabei überreicht er den neu gewählten Stadträtinnen und Stadträten die Anstecknadel des Gemeinderats, die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, ein Ortsrecht von Schwäbisch Hall sowie die Bücher „Der Gemeinderat in Baden-Württemberg - Handbuch für Gemeinderäte“ und „Rat für Räte - Wege zum erfolgreichen Mandat“.

Meine Werkzeuge