§ 2 - Kostenbeteiligung der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft an den Kosten Flächennutzungsplan 2016 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 22. August 2017, 10:46 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall erfüllt im Rahmen der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeerhaltungsverbandes“ u. a. für die Gemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) die Aufgabe der Fortführung des Flächennutzungsplanes.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung des Gemeindeerhaltungsverbandes sieht vor:

„Die Nachbargemeinden erstatten der Stadt den durch die vorgesehene Einzelabrechnung und anderweitig nicht gedeckten Aufwand, dessen Höhe jährlich nachträglich durch Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses festgelegt wird, zu 50 % nach dem Verhältnis der Steuerkraftsumme und zu 50 % nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen nach § 147 GemO“ (§ 6 Abs. 5).

Im Haushaltsjahr 2016 ist hierfür eine Gesamtsumme für extern beauftrage Büros in Höhe von 22.908,15 € angefallen. Der jeweilige Kostenanteil der Nachbargemeinden wurde nach § 6 Abs. 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft von der Kämmerei der Stadt Schwäbisch Hall berechnet und den Nachbargemeinden bereits, verbunden mit der Bitte um Begleichung des jeweiligen Kostenanteils, schriftlich mitgeteilt, – vorbehaltlich des Beschlusses des gemeinsamen Ausschusses.

Die tabellarische Kostenaufteilung für die Jahre 2016 liegt dieser Sitzungsvorlage bei.

Anlage: Tabelle Kostenbeteiligung 2016

Beschluss:

Der Gemeinsame Ausschuss beschließt die Kostenaufteilung entsprechend der beigefügten Tabelle für die Bearbeitung des Flächennutzungsplanes im Haushaltsjahr 2016.
(15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

Meine Werkzeuge