§ 4 - Eigenbetriebssatzung der Touristik- und Marketing Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 16. Januar 2008, 08:20 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 24. Oktober 2007 wird die „TMG Touristik- und Marketinggesellschaft mbH Schwäbisch Hall“ zum städtischen Eigenbetrieb „Touristik- und Marketinggesellschaft Schwäbisch Hall“ umgewandelt. Die Umwandlung erfolgt zum 01.01.2008.

Als Eigenbetrieb erfüllt die TMG ihre Aufgaben künftig im Rahmen einer Betriebssatzung (Anlage). Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Touristik- und Marketinggesellschaft Schwäbisch Hall orientiert sich dabei an den Betriebssatzungen der anderen drei städtischen Eigenbetriebe Werkhof Schwäbisch Hall, Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall und Friedhöfe Schwäbisch Hall. Damit wird die Einheitlichkeit der Betriebssatzungen hinsichtlich Form und Inhalt sicher gestellt.

Der Auftrag der TMG wird künftig noch stärker fokusiert auf die Bereiche Förderung des Tourismus, Veranstaltungsorganisation/ -management und auf Marketingaufgaben. Im Rahmen der Betriebsumwandlung wird die TMG daher die Verpachtung von Gaststätten abgeben, weil diese Aufgabe außerhalb des fokusierten Aufgaben- und Kompetenzbereichs liegt. Der Betrieb von veranstaltungsrelevanten Gebäuden (derzeit Neubau, Hospitalkirche und Marktzentrum Steinbach) erfolgt weiterhin durch die TMG. Die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Gaststätten soll dagegen auf die GWG übertragen werden, die in diesem Aufgabenbereich tätig ist.

Die beigefügte Eigenbetriebssatzung wird noch hinsichtlich dem Steuerrecht vom Steuerberater überprüft. Eventuelle sich hieraus ergebende Änderungen werden dem Gemeinderat am 28.11.2007 vorgelegt.

Ergänzung zur Sitzungsvorlage:

Die Satzung des Eigenbetriebes Touristik und Marketinggesellschaft Schwäbisch Hall wurde, neben der geschlechtergerechten Formulierung noch in folgenden Punkten verändert:

Der Betriebsausschuss soll für die Ernennung, Einstellung und Entlassung der stellvertretenden Betriebsleitung zuständig sein. Die notwendigen Veränderungen wurden in den §§ 6 Absatz 2 Ziffer 2; 7 Absatz 3 a.E. der Eigenbetriebssatzung vorgenommen.

Anlage: Satzung (neuer Name)

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall zu.

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